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Datum: 06.05.2021

Parodontitis-Behandlung für mehr Versicherte zugänglich

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) begrüßt neue Regelungn

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Zugang zu Parodontitis-Behandlungen für viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen erleichtert. Die Patientenvertretung im G-BA, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, begrüßt die ergänzenden Regelungen.

Senior mit Stock sitzt lächelnd auf einem Sofa.

Quelle: fizkes - Adobe Stock

Die bisherige Behandlungsrichtlinie schloss bisher teilweise Menschen von einer Parodontitis-Behandlung aus. So etwa Personen, bei denen eine systematische Parodontitis-Behandlung aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Nun können Zahnärzte auch diesen bisher benachteiligten Versicherten parodontologische Behandlungsleistungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Besondere Regelungen für Parodontitisbehandlung bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

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Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA

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