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Datum: 06.05.2021

Parodontitis-Behandlung für mehr Versicherte zugänglich

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) begrüßt neue Regelungn

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Zugang zu Parodontitis-Behandlungen für viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen erleichtert. Die Patientenvertretung im G-BA, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, begrüßt die ergänzenden Regelungen.

Senior mit Stock sitzt lächelnd auf einem Sofa.

Quelle: fizkes - Adobe Stock

Die bisherige Behandlungsrichtlinie schloss bisher teilweise Menschen von einer Parodontitis-Behandlung aus. So etwa Personen, bei denen eine systematische Parodontitis-Behandlung aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Nun können Zahnärzte auch diesen bisher benachteiligten Versicherten parodontologische Behandlungsleistungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Besondere Regelungen für Parodontitisbehandlung bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Besondere Regelungen für Parodontitisbehandlung bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA

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