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Datum: 13.06.2022

Modernisierungsumlage zügig reformieren

vzbv fordert warmmietenneutrale energetische Modernisierung und eine faire Kostenverteilung

  • vzbv fordert kurzfristige Reform der Modernisierungsumlage.
  • Fokus sollte auf Modernisierungen liegen, die den Energieverbrauch senken.
  • Förderung sollte an Effizienzhausstandard EH 70 geknüpft werden.
Energetische Sanierung eines Dachstuhls

Quelle: Artursfoto - Adobe Stock

Die Modernisierungsumlage trägt in ihrer aktuellen Form nicht ausreichend zur Erreichung klimapolitischer Ziele und dem Schutz der Mieter:innen vor beträchtlichen Mieterhöhungen im Zuge einer energetischen Modernisierung bei. Um eine faire Kostenverteilung unter allen Akteur:innen zu erreichen, muss die Bundesregierung nun zügig eine Reform der Modernisierungsumlage angehen und dabei unter anderem die zentralen Ideen des Drittelmodells umsetzen.

„Der Gebäudesektor ist ein großes Sorgenkind in der Energie- und Klimapolitik. Aktuell starke Preisanstiege für Gas und Öl stellen viele Verbraucher:innen vor enorme Belastungen. Zum einen heizen noch drei Viertel der Haushalte mit Gas und Öl, zum anderen ist ein Großteil der Wohngebäude energetisch ineffizient. Für eine faire Aufteilung dieser finanziellen Belastungen zwischen Vermieter:innen, Mieter:innen und Staat muss die Bundesregierung nun zügig eine Reform der Modernisierungsumlage anstoßen. Die energetische Modernisierung muss nach Möglichkeit für die Mieter:innen warmmietenneutral erfolgen. Das würde die Mieter:innen entlasten und gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und für mehr Energiesouveränität leisten“ sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv.

Zentrale Ideen des Drittelmodells kurzfristig umsetzen

Von den derzeit diskutierten Möglichkeiten zur Auflösung des Mieter/Vermieter-Dilemmas erscheint die kurzfristige Reform der kostenbasierten Modernisierungsumlage aus Sicht des vzbv am sinnvollsten. Durch das sogenannte Drittelmodell könnten Verbesserungen erzielt werden. Demnach sollen Vermieter:innen, Mieter:innen und der Staat jeweils ein Drittel der Modernisierungskosten tragen. Vermieter:innen dürften die staatliche Förderung behalten, aber pro Jahr nur noch 1,5 Prozent der Investition über die Modernisierungsumlage auf die Mieter:innen umlegen.

Duldungspflichtige Maßnahmen beschränken

In Anbetracht der klimapolitischen Herausforderungen und des Baustoff- und Fachkräftemangels sollte der Fokus der Modernisierungen auf die energetische Ertüchtigung des Gebäudes gelegt werden. Die Umsetzung von nicht-energetischen Modernisierungen war zudem in der Vergangenheit einer der Hauptgründe für beträchtliche Mietsteigerungen. Daher fordert der vzbv, die Duldungspflicht der Mieter:innen für nicht-energetische Maßnahmen abzuschaffen.

Warmmietenneutralität durch tiefe Sanierung

Die Transformation des Gebäudebestands hin zur Klimaneutralität bis 2045 wird hohe Investitionen auslösen. Mieter:innen dürfen dabei aber nicht überfordert werden. Gleichzeitig müssen finanzielle Anreize für Vermieter:innen bestehen bleiben, damit sie die notwendigen Maßnahmen umsetzen können. Dafür fordert der vzbv eine Sanierung auf den Effizienzstandard EH 70 bei gleichzeitiger finanzieller Förderung. Der vzbv unterstützt dafür den Ansatz einer warmmietenneutralen energetischen Modernisierung. Zudem sollte der Fokus auf die energetisch schlechtesten Gebäude gerichtet werden, da hier die größten Einsparpotenziale zu heben sind.

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Modernisierungsumlage reformieren

Modernisierungsumlage reformieren

Positionspapier des vzbv zur Reform der Modernisierungsumlage | Mai 2022

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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