Datum: 13.08.2018

Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis wegen überhöhter Miete an eine Inkassogesellschaft

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2018 (66 S 18/18)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Es ist zulässig, sich im Rahmen von Inkassodienstleistungen wirksam Ansprüche aus einem Mietverhältnis abtreten zu lassen, um sie dann im eigenen Namen vorgerichtlich und – bei fehlender Einigung – auch gerichtlich geltend zu machen.

Die Klägerin bietet als Inkassodienstleisterin gewerblich die Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte von Wohnraummietern aus den Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse an. Über verschiedene Internetangebote ermöglicht sie es interessierten Wohnraummietern, sich zunächst durch Nutzung eines "Mietpreisrechners” online näherungsweise über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für die jeweils eigene konkrete Wohnung zu orientieren. Damit verbunden bietet die Klägerin dann die Übernahme eines Auftrags zur außergerichtlichen Wahrnehmung der Interessen des jeweiligen Wohnraummieters gegenüber dem Vermieter an; hierzu durchläuft der Interessent dann auf der entsprechenden Internetseite ein Verfahren zur Registrierung und zur Eingabe konkreter Daten, insbesondere zur seiner Person und zu Merkmalen der betroffenen Wohnung. Auf der Grundlage eines so erteilten Auftrags hat die Klägerin außergerichtlich Ansprüche Mieter gegen die Beklagte verfolgt, die ihrerseits Vermieterin dem Wohnraummietverhältnis ist.

Das Landgericht Berlin führt im vorliegenden Urteile aus, dass die Klägerin mit den Mietern einen Auftrag zur außergerichtlichen Verfolgung der streitgegenständlichen Ansprüche vereinbart hat. Das Auftragsverhältnis ist ebenso rechtswirksam begründet worden, wie die Abtretung der von der Klägerin verfolgten Ansprüche. Ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Rechtsgeschäfte nach § 134 BGB führender Verstoß gegen die Vorschriften des RDG fällt der Klägerin nicht zur Last.

Datum der Urteilsverkündung: 13.08.2018

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