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Datum: 02.02.2026

Gebäudetyp E: Verbraucherzentrale fordert starken Verbraucherschutz und klare Qualitätsstandards

vzbv nimmt Stellung zu den Eckpunkten für den Gebäudetyp E

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Der Gebäudetyp E soll nach Plänen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bauen günstiger machen. Das gelingt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jedoch nur, wenn klare Transparenz, gesicherte Qualität, Rechtssicherheit und die Weitergabe der Kostenvorteile an die Verbraucher:innen gewährleistet werden.

Steigende Baukosten belasten die privaten Haushalte und treiben die Mieten im Neubau. Der Gebäudetyp E soll – zivilrechtlich abgesichert – ermöglichen, durch vereinfachte Baustandards die Kosten zu reduzieren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Bemühungen, das Bauen zu vergünstigen. Gleichzeitig drängt der Verband auf ein hohes Verbraucherschutzniveau und klare Vorgaben, damit das Ziel nicht durch Qualitätsverlust, Rechtsunsicherheit und mögliche Folgekosten konterkariert wird.

Forderungen des vzbv

  • Verständliche Aufklärung über einfache Bauweisen: Verbraucher:innen müssen klar und bauteilbezogen erfahren, wo von üblichen Standards abgewichen wird und welche Qualitäts- oder Komforteinbußen sich daraus ergeben können.
  • Verbindliche Kostentransparenz: Einsparungen und mögliche Folgekosten durch einfache Bauweisen müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Qualität und Rechtssicherheit sicherstellen: Einfache Standards dürfen die Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und den Werterhalt nicht mindern. Einfache Standards müssen ausdrücklich und transparent vertraglich vereinbart werden.
  • Kostenvorteile an Mieter:innen weitergeben: Für den Mietwohnungsbau braucht es klare Regeln, damit geringere Baukosten tatsächlich zu niedrigeren Mieten führen. Der Gebäudetyp E muss im Mietvertrag ausgewiesen und erläutert werden.

Hintergrund: Was der Gebäudetyp E leisten soll

Im November 2025 legten das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein gemeinsames Eckpunktepapier zum neuen Gebäudetyp E vor. Ziel ist es, Baukosten zu senken, indem einfache Bauweisen, unter anderem durch

  • reduzierte technische Standards,
  • kompaktere Bauweise und
  • einfachere Haustechnik,

zivilrechtlich ermöglicht und abgesichert werden. Einsparpotenziale sind vorhanden, gleichzeitig braucht es jedoch Regeln, die Qualitätsrisiken und spätere Zusatzkosten für Verbraucher:innen verhindern. Der vzbv fordert deshalb, den Gebäudetyp E nur mit einem starken Verbraucherschutzrahmen einzuführen.

Verbraucherschutz, Transparenz und Rechtssicherheit beim Gebäudetyp E

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Befragung Stromverkauf Nachbarschaft

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Grafik Befragung Mieterstrom für Mieter

Quelle: Online-Befragung von eye square im Auftrag des vzbv

Befragung Mieterstrom für Mieter

Insgesamt 80 Prozent der befragten Mieter:innen sind unter bestimmten Voraussetzungen bereit, Mieterstrom von ihrem Vermieter zu erwerben - zwei Drittel aber nur, wenn sie dadurch Geld sparen.

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