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Datum: 02.03.2022

Abschaffung der EEG-Umlage muss bei privaten Haushalten ankommen

vzbv Stellungnahme zur vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage

  • vzbv begrüßt, dass die Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage vollständig an die privaten Haushalte weitergegeben werden soll.
  • vzbv fordert, dass auch die Umsatzsteuer anteilig weitergegeben wird.
  • Milliarden Euro auf dem EEG-Konto müssen für Klimageld an die Verbraucher:innen verwendet werden
zwei Arbeiter montieren Photovoltaikanlage

Quelle: anatoliy_gleb - AdobeStock

Vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise sollen Unternehmen und private Haushalte bei den Stromkosten entlastet werden. Die Bundesregierung plant die EEG-Umlage vorzeitig zum 1. Juli 2022 zu streichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dazu gestern eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vorgelegt. Die dabei entstehende Kostenentlastung soll vollständig an die Letztverbraucher weitergegeben werden.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Einsparungen bei der Abschaffung der EEG-Umlage sofort, vollständig und transparent an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben will“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen des vzbv. „Allerdings muss auch die Umsatzsteuer für die privaten Haushalte anteilig gesenkt werden.“

Strompreis muss um EEG-Umlage und anteilige Umsatzsteuer sinken

Der Entwurf für das Gesetz sieht vor, dass alle Stromanbieter in Deutschland die EEG-Umlagen weitergeben müssen. Dies soll pünktlich am 1. Juli 2022 erfolgen und transparent auf der nächsten Stromrechnung ausgewiesen werden. Der vzbv fordert, dass nicht nur die Abschaffung der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent/kWh, sondern auch die anteilige Umsatzsteuer in Höhe von 0,707 Cent/kWh an die privaten Haushalte weitergegeben werden muss. In Summe ergibt sich damit eine Strompreissenkung von 4,43 Cent/kWh. Das bedeutet für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh eine Ersparnis von 155 Euro.

Überschüsse auf dem EEG-Konto als Basis für Klimageld verwenden

Die EEG-Umlage soll künftig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Inzwischen sind aber Überschüsse in Milliardenhöhe auf dem EEG-Konto aufgelaufen. Diese sollten als Klimageld an die privaten Haushalte als Ausgleich für die CO2-Bepreisung zurückerstattet werden.

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22-03-01_vzbv_Stn_EEG_SenkungsG_fin

Eingesparte EEG-Umlage soll bei privaten Haushalten ankommen

vzbv-Kurzstellungnahme | März 2022

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