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Mann sitzt auf dem Sofa und blickt auf das Handy, was er in der Hand hält.

Quelle: eyecan - 123rf

Datum: 24.02.2026

Urteil: Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig

Gericht stellt nach Verbraucherzentrale-Klage klar: Meta hat Daten von Unbeteiligten illegal verarbeitet

Mann sitzt auf dem Sofa und blickt auf das Handy, was er in der Hand hält.

Quelle: eyecan - 123rf

  • Über die Freunde-Finder-Funktion bekommt Facebook auch Zugriff auf persönliche Daten von Personen, die Facebook nicht selbst nutzen.
  • LG Berlin: Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nicht-Nutzern erfolgte rechtswidrig.
  • Facebook darf zudem ohne ausdrückliche Zustimmung der registrierten Nutzer:innen keine umfassenden Nutzungsprofile für personalisierte Werbung erstellen.

Meta darf persönliche Daten von nicht bei Facebook registrierten Personen nicht auf eigene Server hochladen und verarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. Das Gericht untersagte dem Facebook-Betreiber außerdem, für personalisierte Werbung Nutzungsprofile der registrierten Mitglieder zu erstellen, ohne deren Zustimmung einzuholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

„Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Server der Facebook-Konzernmutter Meta hochgeladen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind – etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen. Das Gericht hat klargestellt, dass die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter rechtswidrig ist. Das Urteil zeigt: Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen.“ 

Das Urteil hat Signalwirkung. Bis heute nutzen zahlreiche andere soziale Netzwerke ähnliche Features wie die Facebook-Freunde-Finder-Funktion. Ramona Pop: „Die Freunde-Finder-Funktion ist praktisch. Die Verbraucherzentrale schaut aber genau hin, ob diese Funktion rechtskonform eingesetzt wird.“ 

Nicht bei Facebook, trotzdem durchleuchtet 

Mit der Freunde-Finder-Funktion bekommt Facebook Zugriff auf die Daten von Menschen, die das soziale Netzwerk gar nicht nutzen und keinen Vertrag mit Facebook geschlossen haben – einschließlich eventuell gespeicherter Bilder und Beziehungs- oder Berufsinformationen.  

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass die ungefragte Verarbeitung personenbezogener Daten von Nicht-Nutzer:innen rechtswidrig ist. Es fehle eine nach der Datenschutzgrundverordnung erforderliche Rechtsgrundlage.  

Ohne Einwilligung kein Werbeprofile 

Das Gericht untersagte Meta außerdem, personenbezogene Daten zu Werbezwecken zu Nutzungsprofilen zusammenzuführen, ohne dafür die Einwilligung der registrierten Mitglieder einzuholen. Meta hatte unter anderem deren Facebook-Aktivitäten ohne Erlaubnis ausgewertet, um personalisierte Werbung zu schalten. Nach Überzeugung des Gerichts dient diese umfassende Datenverarbeitung in erster Linie dem Gewinninteresse des Unternehmens. Um den Vertrag mit den Usern zu erfüllen sei das nicht notwendig. Es sei davon auszugehen, dass die Plattform von Usern allein wegen der sozialen Interaktionsmöglichkeiten und nicht wegen der personalisierten Werbung genutzt werde. 

Klage teilweise erfolgreich 

Keinen Erfolg hatte der Antrag des Verbraucherschützer, Meta die Erstellung von Nutzungsprofilen von nicht registrierten Besuchern der Facebook-Seiten zu verbieten. Diese von Meta bestrittene Datenverwendung sei nicht ausreichend belegt, so das Gericht. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatten außerdem vergeblich beanstandet, dass Facebook besonders sensible Daten, etwa zu religiösen und politischen Ansichten oder Gesundheitsinformation, ohne wirksame und ausreichend transparente Einwilligung der Betroffenen für Profilbildungszwecke verwende. Nach Auffassung des Gerichts war die von Meta dafür eingeholte Einwilligungserklärung dagegen hinreichend konkret, die gesetzlichen Anforderungen seien erfüllt. 

Hintergrund 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Klage gegen Meta bereits 2018 eingereicht. Weil seine Klagebefugnis bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung strittig und bereits Gegenstand eines Parallelverfahrens war, hatte das Gericht den Rechtsstreit vorübergehend ausgesetzt. Erst im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden in letzter Instanz bejaht. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurde daraufhin fortgesetzt.  

Urteil des LG Berlin II vom 2.12.2025, Az. 15 O 569/18 – nicht rechtskräftig.  

Meta hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird hinsichtlich des abgewiesenen Antrags Anschlussberufung eingelegen.

Datum der Urteilsverkündung: 02.12.2025
Aktenzeichen: 15 O 569/18 - nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Berlin

Urteils-Volltext

Meta | Urteil Landgericht Berlin | Dezember 2025

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