Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Ein Mann sitzt über einen Laptop gebeugt am Tisch und hält sich die Hand vor der Stirn verschränkt

Quelle: VioletaStoimenova - iStock

05.10.2026

Zustimmung zum Newsletter-Versand darf nicht an Anmeldung zum Onlineshop gekoppelt werden

Oberlandesgericht München gibt Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die limango GmbH statt.

Ein Mann sitzt über einen Laptop gebeugt am Tisch und hält sich die Hand vor der Stirn verschränkt

Quelle: VioletaStoimenova - iStock

  • Onlineshop für reduzierte Markenartikel koppelte die Anmeldung an die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters.
  • Ohne Zustimmung zum Newsletter war keine Mitgliedschaft im Shopping Club möglich.
  • OLG München: Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Onlineshops dürfen die Einwilligung zum Erhalt eines Newsletters nicht an die Anmeldung zum Kundenkonto koppeln. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die limango GmbH entschieden. Auf limango.de konnten sich Interessierte nur per Klick auf einen Bestätigungs-Button anmelden, mit dem sie zugleich in den Erhalt des Newsletters einwilligten.

Nach der erforderlichen Registrierung auf der Webseite des Onlineshops erhielten Nutzer:innen eine E-Mail. Darin hieß es: „Bitte bestätige Deine Anmeldung bei limango und Deine Einwilligung in den Erhalt des Newsletters durch Klick auf BESTÄTIGEN.“ Ohne Zustimmung zum Newsletter war somit keine Anmeldung im Onlineshop möglich. Der Verbraucherzentale Bundesverband hatte kritisiert, dass Kaufinteressenten der Bezug des Newsletters durch diese Gestaltung aufgezwungen werde. 

Kaufinteressenten blieb keine andere Wahl

Das Oberlandesgericht München schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass die Kopplung von Anmeldung und Newsletter-Versand rechtswidrig ist. Nach der Datenschutzgrundverordnung sei für eine wirksame Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten eine freiwillige Entscheidung der Betroffenen erforderlich. Durch die strittige E-Mail werde die freie Willensbildung dagegen ungebührlich beeinträchtigt. Sie sehe überhaupt keine Möglichkeit vor, die Einwilligung zur Zusendung des Newsletters zu verweigern. Zudem sei die Anmeldung bei limango und damit die Aufnahme in den Shopping-Club nur dann möglich, wenn der Kunde dem Newsletter-Versand zustimme. Wer die Angebote des Onlineshops nutzen will, habe keine andere Wahl.

Möglichkeit zum Abbestellen des Newsletters reicht nicht aus

Das beklagte Unternehmen hatte am Ende der E-Mail zwar darauf hingewiesen, dass die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters jederzeit widerrufbar ist. Das reicht aber nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Kund:innen, die keinen Newsletter erhalten möchten, müssten dennoch zunächst dem Erhalt zustimmen und anschließend ihre Einwilligung am Ende einer Werbemail oder durch gesonderte E-Mail an eine gesondert genannte E-Mail-Adresse widerrufen. Gemessen an der in der Online-Welt üblichen Schnelligkeit und geringen Aufmerksamkeit der Nutzer sei damit ein erheblicher Mehraufwand verbunden. 

Das Argument des Shopbetreibers, der Newsletter-Versand sei im Rahmen seines Geschäftsmodells erforderlich, wiesen die Richter zurück. Es sei objektiv nicht erkennbar, inwiefern die Lieferung von reduzierten Markenartikeln ohne den Erhalt des Newsletters nicht erfüllt werden könne.

 

Mit dem Urteil korrigierte das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I, das die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands in diesem Punkt abgewiesen hatte.

 

Urteil des OLG München vom 23.04.2026, Az. 29 U 599/24 e - nicht rechtskräftig

 

Datum der Urteilsverkündung: 23.04.2026
Aktenzeichen: 29 U 599/24 e - nicht rechtskräftig
Gericht: OLG München

Urteil des OLG München 23.04.2026 (Az. 29 U 599/24 e) - nicht rechtskräftig

Urteil des OLG München 23.04.2026 (Az. 29 U 599/24 e) - nicht rechtskräftig

Urteil | April 2026

Ansehen
PDF | 11.01 MB

Alles zum Thema: Datenschutz

Artikel (110)
Dokumente (34)
Zukunft der  Datenschutzaufsicht

Zukunft der Datenschutzaufsicht

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Mai 2026

Ansehen
PDF | 150.72 KB
Digital Fitness Check

Digital Fitness Check

Stellungnahme | März 2026

Ansehen
PDF | 290.56 KB
Digital Omnibus: Missed objectives, weakened rights

Digital Omnibus: Missed objectives, weakened rights

Position paper | December 2025

Ansehen
PDF | 356.66 KB
Data Act: Kohärente und effektive nationale Aufsicht  sicherstellen

Data Act: Kohärente und effektive nationale Aufsicht sicherstellen

Stellungnahme | Januar 2026

Ansehen
PDF | 148.42 KB
Digitaler Omnibus: Verfehlte Ziele, geschwächte Rechte

Digitaler Omnibus: Verfehlte Ziele, geschwächte Rechte

Stellungnahme | Dezember 2025

Ansehen
PDF | 378.27 KB
Urteile (33)
Umfragen (2)
Termine (5)
Videos & Grafiken (12)
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Mehrheit-nicht-bereit-Daten-teilen.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 479.55 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Großteil-Chance-Verkehr-klimaverträglicher.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 591.69 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mehr-Investitionen-ÖPNV-erwünscht.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 512.17 KB | 4724x2657
Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Attraktiver-ÖPNV Hohe-Pünktlichkeit-Zuverlässigkeit-Muss.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

Vorschau
PNG | 521.54 KB | 4724x2657
English Version of this Infographic on Data Protection

English Version of this Infographic on Data Protection

English Version of this Infographic on Data Protection

Vorschau
JPG | 193.24 KB | 2158x1149

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Frank Kühn

Franka Kühn

Leiterin Team Kommunikation und Pressesprecherin

@email +49 30 25800-525

Kontakt

Rosemarie Rodden

Rosemarie Rodden

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

@email +49 30 25800-0