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Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Patientenrechte und -beratung

Nur umfassend und neutral informierte Patient:innen können selbstbestimmt Entscheidungen über ihre Behandlungsoptionen im Zusammenspiel mit den Therapeut:innen treffen. Sind Aufklärung und Beratung unvollständig oder unzureichend, kann dies zu falschen Entscheidungen führen, die gravierende gesundheitliche und finanzielle Nachteile zur Folge haben können.

Patientenrechte müssen verlässlich und praktisch umsetzbar sein. Doch Patient:innen haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte geltend zu machen. Sie befinden sich oftmals in einer schwachen Position. Daran hat das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2012 nichts geändert. Die Überarbeitung des Gesetzes ist dringend erforderlich.

Eine kostenlose Beratung zu diesen und anderen wichtigen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Unabhängige Patientenberatung“ sollte einen Neuanfang der UPD als dauerhafte Stiftung gewährleisten und ihr eine unabhängige und patientennahe Struktur geben. Allerdings weist das Gesetz Konstruktionsfehler auf: So haben zum Beispiel Krankenkassen, die regelmäßig Hauptauslöser für Beratungsanliegen der Patient:innen und Versicherten sind, als Stifter und Geldgeber großen Einfluss auf die UPD erhalten.

Der vzbv fordert

Patientenrechte

  • Gerechtere Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern.
  • Einrichtung eines Härtefall- und Entschädigungsfonds.
  • Verbesserungen beim Gutachterwesen: Zugang zu geeigneten und unabhängigen Gutachtern.
  • Psychosoziale und organisatorische Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche.
  • Pflicht zu umfassender und unabhängiger Information bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

 

Patientenberatung/UPD

  • Unabhängigkeit von Geldgebern, Industrie, Leistungserbringern und Politik.
  • Stärkung der regionalen Beratung und Ausrichtung besonders an den Bedürfnissen der vulnerablen Gruppen.
  • Beratung für alle Verbraucher:innen unabhängig davon, ob und wo sie krankenversichert sind.
  • Unabhängige und flächendeckende Pflege- und Pflegerechtsberatung auch durch die UPD.

Verbraucheraufruf

Der vzbv bewertet regelmäßig in seinem Politikcheck, ob die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - für einen verbraucherorientierten Neustart der Unabhängigen Patientenberatung sorgt:

Politikcheck Regierungsbilanz

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