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Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Patientenrechte und -beratung

Mehr Schutz und bessere Rechtsdurchsetzung  

Patient wird beraten

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Nur umfassend und neutral über alle Behandlungsoptionen aufgeklärte Patient:innen können rationale Entscheidungen über ihre Behandlungsoptionen treffen. Sind die Informationen aber unverständlich, unzureichend oder interessengeleitet, kann dies gravierende gesundheitliche und finanzielle Nachteile zur Folge haben. Patientenrechte müssen verlässlich und praktisch umsetzbar sein. Doch Patient:innen haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte geltend zu machen. Sie befinden sich oftmals in einer schwachen Position. Daran hat das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2012 nichts geändert. 

Die Überarbeitung des Gesetzes ist dringend erforderlich. Eine fundierte Beratung zu diesen und anderen wichtigen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen bietet neben den Verbraucherzentralen die als Stiftung neu aufgesetzte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) an. Das Errichtungsgesetz aus dem Mai 2023 weist allerdings erhebliche Konstruktionsfehler auf: So haben zum Beispiel die Krankenkassen, die regelmäßig Hauptauslöser für Beratungsanliegen der Patient:innen und Versicherten sind, als Stifter und Geldgeber großen Einfluss auf die UPD erhalten.

Der vzbv fordert

Patientenrechte

  • Gerechtere Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern.
  • Einrichtung eines Härtefall- und Entschädigungsfonds.
  • Verbesserungen beim Gutachterwesen: Zugang zu geeigneten und unabhängigen Gutachtern.
  • Psychosoziale und organisatorische Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche.
  • Pflicht zu umfassender und unabhängiger Information bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

 

Patientenberatung/UPD

  • Unabhängigkeit von Geldgebern, Industrie, Leistungserbringern und Politik.
  • Stärkung der regionalen Beratung und Ausrichtung besonders an den Bedürfnissen der vulnerablen Gruppen.
  • Beratung für alle Verbraucher:innen unabhängig davon, ob und wo sie krankenversichert sind.
  • Unabhängige und flächendeckende Pflege- und Pflegerechtsberatung auch durch die UPD.

Faktenblatt

Patientenrechte stärken | Faktenblatt des vzbv | Februar 2023

Patientenrechte stärken | Faktenblatt des vzbv | Februar 2023

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Verbraucheraufruf

Alles zum Thema: Patientenrechte und -beratung

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Zwischenauswertung Verbraucheraufruf: Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten

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Berichte von Verbraucher:innen, die für ärztliche Leistungen bezahlen mussten, obwohl diese regulär von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden | Oktober 2024

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forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | IGeL-Leistungen| Mai 2024

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Politikcheck 2023

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Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

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Stiftung UPD benötigt arbeitsfähige Strukturen

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Stellungnahme | Februar 2023

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Expertise zum Referentenentwurf zu der Errichtung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland  | Dezember 2022

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Expertise von GfdS legal im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Dezember 2022

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Urteile (1)
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Tortendiagramm | Mehr als die Hälfte gab in den letzten 12 Monaten über 50 und bis zu 250 Euro für IGeL-Leistungen aus

Ausgaben für IGeL | Mai 2024

Vorschau
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Mehr als ein Drittel (37 Prozent) derjenigen, die bereits eine IGeL in Anspruch nahmen, kennen ihre Rechte nicht.

Bekanntheit der IGeL-Regelungen bei Patient:innen | Mai 2023

Vorschau
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