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Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Verbraucher:innen deutschlandweit und unabhängig kostenlose Beratung zu den Themen Gesundheit und Patientenrechte. Trotz seiner großen Bedeutung ist das Beratungsangebot der UPD vielen Verbraucher:innen nicht bekannt. Das liegt auch daran, dass die Qualität und Kontinuität sowie ausreichende Präsenz vor Ort teils fehlen.

Um die UPD bekannter und wirksamer zu machen, muss sie neu aufgestellt und konsequenter an den Bedürfnissen der Patient:innen ausgerichtet werden.

Dazu gehört, dass die Trägerschaft der UPD nicht immer wieder neu ausgeschrieben, sondern verstetigt wird. Außerdem sollte die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen, um die Unabhängigkeit der UPD zu garantieren.

Der vzbv fordert

  • Sicherung der Unabhängigkeit von Geldgebern und Politik
  • Arbeitsfähige und effiziente Leitungsstrukturen
  • Führungsrolle für Patientenberatungsorganisationen
  • Stärkung der regionalen Beratung und Ausrichtung besonders an den Bedürfnissen der vulnerablen Gruppen

Patient:innen stehen im Gesundheitssystem oft vor komplexen Fragen: Sie müssen über Behandlungsoptionen entscheiden, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, oder haben Schwierigkeiten, Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. Etwa dann, wenn der Reha-Antrag von der Krankenkasse abgelehnt wird oder wenn Auseinandersetzungen mit der Kasse zum Krankengeldbezug die finanzielle Existenz gefährden. In solchen Konfliktsituationen brauchen Patient:innen eine Beratungsstelle, an die sie sich wenden können. Diese Stelle muss von seiner Struktur und in seiner Beratung unabhängig sein, um ganz im Sinne der Patient:innen zu agieren. Zu gewährleisten ist die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Stellen, Politik, Geldgebern, Krankenkassen, Krankenversicherungen, Industrie und Leistungserbringern wie Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Krankenhäuser. Kommen Zweifel an der Unabhängigkeit auf, kann dies die Glaubwürdigkeit und Bereitschaft der Bevölkerung, das Beratungsangebt in Anspruch zu nehmen, beeinträchtigen. Das ist unbedingt zu vermeiden.

Laut einer Umfrage im Auftrag des vzbv kennen 87 Prozent der Verbraucher:innen die UPD nicht. Nur 9 Prozent kennen das Angebot, ohne es bislang in Anspruch genommen zu haben; 2 Prozent haben die UPD in der Vergangenheit genutzt. Damit mehr Patient:innen von einer unabhängigen Beratung profitieren können, muss die Bekanntheit dieses wichtigen Angebots aus Sicht des vzbv steigen. Der vzbv befürchtet zudem, dass die regelmäßige Neuausschreibungen der UPD, wie sie bisher üblich waren, die Personalsituation und damit die Qualität der Beratung negativ beeinflussen kann. Die Befürchtung wird gestützt durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Es ist deshalb gut, dass die Bundesregierung im Dezember 2021 mit dem Koalitionsvertrag beschlossen hat, die UPD in eine „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur“ zu überführen.

An der Vergabe der UPD an die Tochtergesellschaft eines Unternehmens mit kommerziellen Interessen im medizinischen Bereich im Jahre 2015 gab es seitdem immer wieder Kritik. Ganz entscheidend für das Vertrauen der Ratsuchenden ist, dass jeglicher Verdacht von Interessenskonflikten ausgeschlossen wird. Deutet alleine die Struktur der Organisation darauf hin, dass wirtschaftliche, politische oder sonstige Eigeninteressen verfolgt werden könnten, kann dies Zweifel an einer unabhängigen Beratung schüren. Aus diesem Grund setzt sich der vzbv für eine zivilgesellschaftliche Trägerschaft der UPD ein.

Der vzbv, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Sozialverband VdK Deutschland und die  Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP) haben jahrzehntelange Erfahrung in der Patientenberatung und machen sich für ein patientenorientiertes Gesundheitssystem stark. Der vzbv und seine Partner sind bereit, gemeinsam die Trägerschaft für die UPD zu übernehmen.

Das Beratungsangebot der UPD muss im Sinne der Patient:innen unabhängig und dauerhaft sein, das würde eine privatrechtliche Stiftung garantieren. Das wäre ein wichtiges Signal für einen echten Neustart für die UPD. Einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung haben vzbv, SoVD und VdK vorgelegt.

Ebenso denkbar ist es, die UPD als gGmbH aufzustellen, wenn das politisch bevorzugt wird. Wichtiger als die Festlegung auf eine bestimmte Organisationsform ist es aber, eine steuerbare Struktur unter zivilgesellschaftlicher Leitung zu schaffen.

Die aktuelle Trägerschaft der UPD läuft Ende 2023 aus. Eine Lücke im Beratungsangebot zulasten der Patient:innen sollte unbedingt vermieden werden. Ziel muss sein, dass die neue UPD ab Januar 2024 mit der Beratung beginnen kann. Dafür sollten die gesetzgeberischen Vorbereitungen jetzt starten, damit das parlamentarische Verfahren unmittelbar nach der Sommerpause 2022 angestoßen werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass das Gesetz bis zum Herbst verabschiedet und die neue Organisation ab Anfang 2023 aufgebaut werden kann. Denn der Aufbau einer neuen, arbeitsfähigen Organisation benötigt diesen zeitlichen Vorlauf.

Patient:innen haben unterschiedliche Beratungsbedürfnisse. Während einige digitalaffin sind und online nach Beratungsangeboten suchen, wünschen sich andere den persönlichen Austausch vor Ort. Einige der Beratungsanliegen sind umfangreich oder für die Betroffenen sehr belastend – dann suchen Patient:innen eher das persönliche als das telefonische Gespräch. Ein regionaler Bezug der Beratung kann für den individuellen Beratungsfall außerdem von Vorteil sein (s.u.). Wie eine Umfrage im Auftrag des vzbv zeigt, sprechen sich knapp drei Viertel (74 Prozent) der Verbraucher:innen dafür aus, dass sich die Beratungskraft mit dem Gesundheitssystem vor Ort auskennt.

Der vzbv unterstützt gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die Pläne der Bundesregierung, die UPD in eine „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur“ zu überführen. Die UPD-Beratungsstellen sollten integrale Bestandteile eines regionalen Netzwerks aus Einrichtungen des Gesundheitswesens und der sozialen Hilfe, den Jobcentern und Tafeln, der Selbsthilfe und den Anbietern der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sein. Dieses regionale Netzwerk sollte aufeinander verweisen, damit Hilfesuchende mit ihren Anliegen genau die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Der vzbv und seine Partner verfügen insgesamt über viele hundert Beratungsstellen bundesweit, über langjährige Erfahrung in der allgemeinen Beratung von Patient:innen sowie dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Beratungsnetzwerken. Genau diese Netzwerkstruktur sollte für die neue UPD genutzt werden.

Eine unabhängige Patientenberatung muss aus Sicht des vzbv frei von finanziellen wie politischen Abhängigkeiten sein. Sie sollte für alle Patient:innen da sein: ob gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert. Der vzbv setzt sich deshalb dafür ein, dass die UPD aus Steuermitteln finanziert wird. Die bisherige Finanzierung der UPD aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sieht der vzbv sehr kritisch, weil dadurch der Eindruck eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses zu den Trägern der Krankenversicherung entstehen könnte. Da die Krankenversicherungen oftmals selbst Gegenstand der Beratung sind, kann dieser Eindruck aus Sicht des vzbv dazu beitragen, dass das Vertrauen in das Beratungsangebot sinkt.

Beratungsgespräche der UPD können Probleme aufzeigen, auf die auch andere Patient:innen stoßen. Um strukturelle Probleme anzugehen, sollten solche Erfahrungen der Politik übermittelt werden. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sollte beratend eingebunden werden. Außerdem sind regelmäßige Berichte an den Deutschen Bundestag sinnvoll.

Downloads

21-12-16 Zweiseiter UPD

vzbv fordert starke UPD für patientenorientiertes Gesundheitssystem

vzbv-Zweiseiter | März 2022

Ansehen
PDF | 146.08 KB
22-12-07 Seifart Analyse RefE17Okt2022 zur UPD-Stiftung

Expertise zum Referentenentwurf zu der Errichtung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland | Dezember 2022

Expertise von GfdS legal im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Dezember 2022

Ansehen
PDF | 2.86 MB

Der vzbv bewertet regelmäßig in seinem Politikcheck, ob die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - für einen verbraucherorientierten Neustart der Unabhängigen Patientenberatung sorgt:

Politikcheck Regierungsbilanz

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