
Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com
Patientenrechte und -beratung
Mehr Schutz und bessere Rechtsdurchsetzung

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Nur umfassend und neutral über alle Behandlungsoptionen aufgeklärte Patient:innen können rationale Entscheidungen über ihre Behandlungsoptionen treffen. Sind die Informationen aber unverständlich, unzureichend oder interessengeleitet, kann dies gravierende gesundheitliche und finanzielle Nachteile zur Folge haben. Patientenrechte müssen verlässlich und praktisch umsetzbar sein. Doch Patient:innen haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte geltend zu machen. Sie befinden sich oftmals in einer schwachen Position. Daran hat das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2012 nichts geändert.
Die Überarbeitung des Gesetzes ist dringend erforderlich. Eine fundierte Beratung zu diesen und anderen wichtigen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen bietet neben den Verbraucherzentralen die als Stiftung neu aufgesetzte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) an. Das Errichtungsgesetz aus dem Mai 2023 weist allerdings erhebliche Konstruktionsfehler auf: So haben zum Beispiel die Krankenkassen, die regelmäßig Hauptauslöser für Beratungsanliegen der Patient:innen und Versicherten sind, als Stifter und Geldgeber großen Einfluss auf die UPD erhalten.
Der vzbv fordert
Patientenrechte
- Gerechtere Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern.
- Einrichtung eines Härtefall- und Entschädigungsfonds.
- Verbesserungen beim Gutachterwesen: Zugang zu geeigneten und unabhängigen Gutachtern.
- Psychosoziale und organisatorische Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche.
- Pflicht zu umfassender und unabhängiger Information bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Patientenberatung/UPD
- Unabhängigkeit von Geldgebern, Industrie, Leistungserbringern und Politik.
- Stärkung der regionalen Beratung und Ausrichtung besonders an den Bedürfnissen der vulnerablen Gruppen.
- Beratung für alle Verbraucher:innen unabhängig davon, ob und wo sie krankenversichert sind.
- Unabhängige und flächendeckende Pflege- und Pflegerechtsberatung auch durch die UPD.