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Datum: 18.11.2022

Verbraucher:innen bei Online-Finanzdienstleistungen besser schützen

vzbv-Stellungnahme zum Vorschlag zur Änderung der Verbraucherrechte- Richtlinie und zur Aufhebung der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

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Quelle: Mymemo - Fotolia

Die EU plant, die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen abzuschaffen und einige Vorschriften in die Verbraucherrechte-Richtlinie zu integrieren. Ziel ist es, den Rahmen beim Kauf von Finanzdienstleistungen neu zu justieren. Nicht alle Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie gelten allerdings für Finanzdienstleistungen, wodurch Lücken im Verbraucherschutz entstehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Nachbesserungen, um Verbraucher:innen besser bei Online-Finanzdienstleistungen zu schützen. Ein zentraler Punkt ist aus Sicht des vzbv der geplante Widerrufsbutton. Dieser sollte neben Finanzdienstleistungen für alle online abschließbaren Verbraucherverträge gelten.

Der vzbv fordert:

  • Den Widerrufsbutton, der für Finanzdienstleistungen eingeführt werden soll, für alle online abschließbaren Verbraucherverträge einzusetzen. Denn der Widerruf von online geschlossenen Verträgen stellt Verbraucher:innen nicht nur bei Finanzdienstleistungen oft vor große Herausforderungen. Im Gegensatz zu der einfachen Art und Weise, in der solche Verträge geschlossen werden, ist der Widerruf direkt über eine Webseite oft nicht möglich oder durch die Gestaltung der Webseite teilweise erschwert.
  • Die Schutzvorschriften zu Haustürgeschäften sollten auch für Finanzdienstleistungen gelten. Die Widerrufsfrist von 30 Tagen muss bei Lebensversicherungen erhalten bleiben.
  • Die Beweislast für die Zustimmung zum Vertragsabschluss und zur vorzeitigen Durchführung des Vertrags muss beim Anbieter liegen.
  • Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen müssen Verbraucher:innen weiterhin die Vertragsunterlagen in Papierform einfordern können.
  • Bei langfristigen Verträgen (auch Finanzdienstleistungen), die online abgeschlossen werden können, sollte es europaweit neben dem Widerrufsbutton zusätzlich einen Kündigungsbutton geben, mit dem Verbraucher:innen ebenso einfach ihren Vertrag kündigen können. Mit dem Kündigungsbutton müssen Unternehmen, die online Verträge anbieten, seit 1. Juli 2022 es ihren Kund:innen ermöglichen, Verträge auch online zu kündigen. Finanzdienstleistungen sind bislang davon ausgenommen, weil sie der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen unterliegen.

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Verbraucher:innen im Fernabsatz besser schützen

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Stellungnahme des vzbv zum Vorschlag zur Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie und zur Aufhebung der Richtline über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen | 5. August 2022

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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