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Datum: 12.05.2023

Umfassenden und objektiven Zahlungskontenvergleich gewährleisten

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Übertragung der Zahlungskontenvergleichswebsite an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Junge Frau holt bei einer Bank Geld am Geldautomaten

Quelle: HappyAlex - fotolia.com

Die Bundesregierung schafft mit der Änderung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) die rechtlichen Grundlagen für einen verbrauchergerechteren Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten. Die Vergleichswebsite soll von der BaFin betrieben werden, und alle Anbieter von Zahlungskonten müssen die relevanten Daten an die BaFin melden.

Nachdem eine Umsetzung in Deutschland als rein privatrechtliche Lösung 2021 gescheitert war, entscheidet sich der deutsche Gesetzgeber nun endlich für eine öffentlich-rechtliche Lösung. Dieser Schritt ist zu begrüßen. Um Unklarheiten und Interessenkonflikten bei privaten Anbietern vorzubeugen, braucht es aber keine weiteren Anbieter. Die Website sollte alleine von der BaFin betrieben werden.

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23-05-09 StN Kontenvergleichswebseiten

Umfassenden und objektiven Zahlungskontenvergleich gewährleisten

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen | 10. Mai 2023

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