Der vzbv kritisiert in einer Stellungnahme, dass die Entgelte für die Betreiber von Wasserstoffnetzen zu hoch festgelegt werden sollen. Damit können private Haushalte künftig betroffen sein, wenn sie an Wasserstoffnetze angeschlossen werden.
Der vzbv fordert daher,
- die Eigenkapitalzinssätze für Wasserstoffnetze entsprechend den Zinssätzen für die Strom- und Gasnetze festzulegen,
- die Laufzeit der erstmals für die Wasserstoffnetze festzulegenden Eigenkapitalzinssätze bis zum 31.12.2025 zu begrenzen,
- dass die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes für die Transparenz der Netzentgelte für Strom- und Gasnetzbetreiber uneingeschränkt auch für Betreiber von Wasserstoffnetzen gelten müssen,
- den Baukostenzuschuss für Wasserstoffanschlüsse von privaten Haushalten auf maximal 50 Prozent zu begrenzen und damit analog § 11 der Niederdruckanschlussverordnung im Gasbereich festzulegen,
- dass die Bundesnetzagentur spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen ersten Monitoringbericht vorlegt und veröffentlicht, in dem eine umfassende Evaluierung der Entgeltbildung erfolgt,
- dass die Verordnung spätestens vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten insbesondere in Bezug auf die Bildung sowie der Höhe der Netzentgelte mit dem Ziel novelliert werden muss, die Netzentgelte der Wasserstoffnetzbetreiber denen der Strom- und Gasnetzbetreiber anzugleichen.
Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de
Alles zum Thema: Strommarkt
Artikel (58)
Dokumente (25)
Urteile (3)
Termine (2)