Datum: 29.03.2019

EU-Finanzmarktregulierung an Verbrauchern ausrichten

Stellungnahme des vzbv zu Überprüfung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II

Ein Ehepaar wird von einem Finanzberater beraten.

Quelle: Fotolia / Kim Schneider

Um Verbraucher besser vor schlechter Finanzberatung zu schützen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine grundlegende Überarbeitung der EU-Finanzmarktregulierung. In einer Stellungnahme zur Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat der vzbv Vorschläge für verbraucherfreundlichere, neue Regeln vorgelegt.

Die Vorschläge im Einzelnen:

  • Die Regelungen zur Rechtfertigung von Provisionen durch ein Provisionsverbot ersetzen.
  • Die Vorgaben zur Geeignetheitsprüfung präziser fassen. Die Geeignetheitsprüfung muss unter anderem die Kriterien Kosten und Portfoliodiversifizierung umfassen.
  • Gleichzeitig können die Regelungen zur Produktüberwachung (Product Governance) entfallen.
  • Gesetzliche Mindeststandards für das Ergebnis einer Beratung oder Vermögensverwaltung.
  • Unterschiede beim Vertrieb von Finanzanlagen abbauen, unter anderem gleiche Regeln für kapitalbildende Versicherungen wie für Finanzinstrumente.
  • Einheitliche Aufsicht der BaFin über den den Vertrieb von Finanzanlageprodukten.
  • Der Deutscher Gesetzgeber sollte alle verbraucherschützenden Regelungen der MiFID II als zivilrechtlich anwendbar erklären.
  • Umkehr der Beweislast im Zivilprozess.
  • Vollständige, konsistente und vergleichbare Produktinformationen für Finanzanlageprodukte ohne annahmebasierte Entwicklungsszenarien.

Hintergrund: Seit Januar 2018 gilt die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Deutschland. Sie soll Verbraucher besser vor schlechter Beratung und falschen Produkten schützen. Im März 2020 ist der erste Evaluierungsbericht der EU-Kommission angekündigt. Dazu hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, die Regelungen zum finanziellen Verbraucherschutz zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund führt das Bundesfinanzministerium eine Verbändekonsultation durch, an der sich auch der vzbv beteiligt.

Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Von gemeinsamen Regeln in der Europäischen Union profitieren Verbraucher konkret in ihrem Alltag. Der vzbv fordert von den Parteien, die zur Europawahl antreten, die Alltagsprobleme von Verbrauchern in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen - und den Provisionsvertrieb bei Anlageprodukten zu beenden. Mehr Informationen zu dieser Forderung finden Sie auf www.europa-kann-mehr.de.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

EU-Finanzmarktregulierung an Verbraucherinteressen ausrichten | Stellungnahme des vzbv | März 2019

EU-Finanzmarktregulierung an Verbraucherinteressen ausrichten | Stellungnahme des vzbv | März 2019

EU-Finanzmarktregulierung an Verbraucherinteressen ausrichten | Stellungnahme des vzbv | März 2019

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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