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Datum: 20.12.2021

vzbv mahnt Anbieter von Erotik-Adventskalendern ab

Verstöße gegen EU-Informationspflichten bei Sexspielzeugen

  • Handfesseln, Mundknebel und Vibratoren ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise.
  • Fehlende Materialkennzeichnung und Zutatenlisten.
  • Informationen oft unleserlich oder nur in Englisch verfügbar.
Sexspielzeug

Quelle: New Africa - AdobeStock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sechs Online-Anbieter von Erotik-Adventskalendern wegen teils massiver Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten abgemahnt. Bei mehr als zwei Dutzend Sexspielzeug-Artikeln entdeckte der vzbv Rechtsverstöße. Die abgemahnten Anbieter informieren entweder gar nicht oder unzureichend über ihre Produkte und deren sachgemäße Anwendung. Häufig fehlen Gebrauchsanleitungen und wichtige Sicherheitshinweise. Die Materialien oder Zutaten bleiben oft unbekannt.

„Falsch angewendet können Fesseln, Mundknebel, Nippelklemmen oder Prostatavibratoren mit Fernbedienung für erhebliche Verletzungen sorgen. Enthalten die Sextoys Materialien und Zutaten, die Allergien auslösen können, muss dies unbedingt vorher erkennbar sein“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Safer Sex im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, dass Anbieter bestehende Informations- und Kennzeichnungspflichten einhalten.“

EU-Verordnungen schreiben Pflichtinformationen vor

Die für 100 bis 200 Euro angebotenen Adventskalender enthalten hinter den Türen eine Mischung aus Sexspielzeugen, Kosmetikartikeln, Medizinprodukten, Textilien und Lebensmitteln. Je nach Produktart gelten dafür in der EU unterschiedliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Bei Textilien muss zum Beispiel die Faserzusammensetzung etikettiert sein. Lebensmittel-Verpackungen müssen eine Zutatenliste und Hinweise auf Allergene enthalten. Bei Medizinprodukten sind unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichen, Herstellungsdatum und Ablaufdatum anzugeben.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind auch verständliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache verpflichtend. Sie sollen die sichere Anwendung der Produkte gewährleisten und Verbraucher:innen vor möglichen Gefahren schützen.

vzbv beanstandet zahlreiche Rechtsverstöße

Die Kalender wurden oft ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise für die enthaltenen Artikel ausgeliefert. Wenn es überhaupt Anleitungen gab, waren sie oft unzureichend oder nur in Englisch verfügbar. Die Unternehmen lassen ihre Kunden häufig im Unklaren darüber, aus welchen Materialien die Produkte bestehen. Bei Lebensmitteln fehlen Angaben zu Zutaten und Allergenen, bei Kosmetikartikeln, Gleitmitteln und anderen Medizinprodukten Angaben zur Haltbarkeit. Auf Textilien sind die vorgeschriebenen Etiketten nicht vorhanden oder unleserlich. Bei einem „veganen Toy Cleaner“ ein Produkt zur Desinfektion von Sexspielzeugen – fehlen Angaben zu den Wirkstoffen und ihrer Konzentration sowie zur Entsorgung.

vzbv fordert Unterlassungserklärung

Der vzbv sieht darin eine gravierende Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften. Der Verband hat die sechs Anbieter aufgefordert, die Kalender nicht mehr ohne die vorgeschriebenen Produktinformationen zu vertreiben. Geben die Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, droht ihnen eine Klage.

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