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Datum: 19.05.2025

Verlässlicher Datenschutz schafft Vertrauen – und stärkt die Wirtschaft

vzbv nimmt Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission: DSGVO-Ausnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen

Die Europäische Kommission plant für einen Großteil von Unternehmen die Pflicht zur Datenschutzdokumentation aufzuweichen. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Entwurf zur Änderung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Pläne: Jede Aufweichung – so klein sie auch erscheinen mag – würde die Tür für weitere Aushöhlungen des Datenschutzes öffnen.

Mann vor PC, offenes Schloss Monitor

Quelle: Putilov Denis - AdobeStock

Michaela Schröder, Geschäftsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband:

„Verbraucher:innen sind täglich davon betroffen, dass ihre persönlichen Daten verarbeitet werden – auch von kleinen Unternehmen. Wenn diese Unternehmen nicht mehr systematisch dokumentieren müssen, wie sie Daten verarbeiten, fehlt eine wichtige Grundlage, um mögliche Risiken für die Rechte der Betroffenen frühzeitig zu erkennen.

Das Vorhaben der Europäischen Kommission könnte in der Folge zu weiterführen-den Änderungsvorschlägen führen, was wiederum ein weltweit beachtetes Erfolgsmodell gefährden würde: Die Datenschutzgrundverordnung schafft Vertrauen – und schützt nicht nur Verbraucher:innen. Vielmehr stellt sie Europas digitale Wirtschaft auf ein verlässliches Fundament.“

Geplante Lockerung der DSGVO-Dokumentationspflicht ist der falsche Weg

Gemeinsam mit zahlreichen europäischen Organisationen fordert die Verbraucherzentrale in einem offenen Brief:

  • Keine pauschalen Ausnahmen von der Dokumentationspflicht
  • Stattdessen: Gezielte Unterstützung von kleineren und mittelständischen Unternehmen bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Dokumente mithilfe von praxistauglichen Tools – etwa Online-Generatoren für die Dokumentation risikoarmer Verarbeitungen
  • Die DSGVO stärken – nicht schwächen: als globales Vorbild für fairen, innovationsfreundlichen Datenschutz

Hintergrund

Die Europäische Kommission plant eine Änderung von Artikel 30 Absatz 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der vzbv wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der von der Europäischen Kommission berufenen Expertengruppe zur Anwendung der DSGVO zum Entwurf im Rahmen konsultiert. 

Künftig sollen Unternehmen kein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten mehr führen müssen, wenn ihre Datenverarbeitungen voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen mit sich bringen – bislang spricht die DSGVO von einem wahrscheinlichen Risiko. Außerdem soll die Ausnahme nicht mehr wie bisher nur für kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitenden gelten, sondern auch für sogenannte „small mid-caps“ mit bis zu 500 Beschäftigten und nicht mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz sowie einer Bilanzsumme von maximal 86 Millionen Euro.

Dokumentation als Pfeiler der Risikobewertung und der Rechenschaftspflicht

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Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Vereinfachung der Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend Artikel 30 Absatz 5 der DSGVO zu führen. | 07. Mai 2025 

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Documentation as a pillar of risk assessment and accountability

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Opinion by the Federation of German Consumer Organisations (vzbv) on the European Commission’s proposals for the simplification of the GDPR’s record-keeping obligations for SMEs and small mid-cap companies I 05/07/2025

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Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Vereinfachung der Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend Artikel 30 Absatz 5 der DSGVO zu führen. | 07. Mai 2025 

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Kohärente und effektive Aufsicht über den Data Act sicherstellen

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vzbv-Stellungnahme | März 2025

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Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten | Stellungnahme des vzbv | September 2024

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV).

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Nutzung von Biometrie in der 2-Faktor- Authentisierung (2FA)

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Ergebnisse einer Untersuchung des BSI und des vzbv | 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Mehrheit-nicht-bereit-Daten-teilen.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Großteil-Chance-Verkehr-klimaverträglicher.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mehr-Investitionen-ÖPNV-erwünscht.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

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