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Datum: 01.12.2021

Rechtsrahmen für Datenintermediäre im Trilog beschlossen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Beschluss zum Data Governance Act

Am 30. November 2021 haben das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission ihre Trilog-Verhandlungen zum Data Governance Act (DGA) abgeschlossen. Der DGA soll Regelungen für Datenintermediäre festlegen und es Verbraucher:innen erleichtern, ihre Daten für das Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen.

Portrait vzbv-Vorstand Klaus-Müller, Copyright: Corinna Guthknecht

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Der vzbv beglückwünscht die Vertreter:innen der europäischen Institutionen zum schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen.

Wir begrüßen, dass es künftig einen europäischen Rechtsrahmen für Datenintermediäre geben wird. Er stellt sicher, dass die Akteure lediglich als neutrale Mittler agieren und Daten nicht für eigene Interessen verwenden dürfen. Dies entspricht auch den Handlungsempfehlungen, die die Datenethikkommission der Bundesregierung im Jahr 2019 formuliert hat.

Positiv ist außerdem, dass im Laufe der Verhandlungen eine stärkere Abgrenzung zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt ist. Es wurde klargestellt, dass die DSGVO in Konfliktfällen vorrangig gegenüber dem Data Governance Act zu beachten ist.

Der Rechtsakt muss nun formal durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Anschließend ist er in allen europäischen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar.

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