- Mit dem neuen EU-Energielabel sollen Verbraucher:innen die Energieeffizienz von Elektro-Haushaltsgeräten besser einschätzen können.
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Seit März 2021 müssen Händler das neue EU-Energielabel ausweisen.
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Der vzbv hat untersucht, ob die neuen Energiekennzeichnungspflichten im Online-Handel eingehalten werden.
Die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltsgeräten ist in Zeiten hoher Energiekosten für Verbraucher:innen besonders wichtig. Bei der Anschaffung neuer Geräte bietet das EU-Energielabel eine verlässliche Grundlage für die Kaufentscheidung. Mit der Reform des Labels zu März 2021 wurden die Energieeffizienzklassen in vier Produktgruppen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte und TV-Geräte neuen Standards angepasst. Ob Online-Händler ihren Verpflichtungen nachkommen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in einem Marktcheck untersucht. In einer Verbraucherbefragung hat der vzbv außerdem herausgefunden, wie informiert Verbraucher:innen bereits zum neuen Label sind.
Die umsatzstärksten deutschen Online-Händler kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht in jedem Fall nach. Das ist ein eindeutiges Ergebnis des Marktchecks bei der Überprüfung von 145 Produkten in 34 namhaften Online-Shops nach Ablauf der Übergangsfrist. „Die Umstellung auf die neuen Energielabels verlief im Online-Handel nicht reibungslos, hier besteht Verbesserungsbedarf. Für Verbraucher:innen ist es unabdingbar, dass das Energielabel auf den ersten Blick erkennbar ist“, schlussfolgert Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv.
Verbraucher:innen wurden notwendige Informationen zur neuen Energieverbrauchskennzeichnung nicht immer transparent zur Verfügung gestellt. Bei annähernd jedem fünften untersuchten (19 Prozent) Produkt wurde noch das alte Energielabel verwendet und bei 12 Prozent der Geräte fand sich auf den Produktseiten der Händler gar kein Energielabel. Zudem war auf knapp jeder fünften untersuchten Produktseite (19 Prozent) kein Produktdatenblatt zu finden. Mit Blick auf die Untersuchungsergebnisse sieht Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen im vzbv, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden in der Pflicht: „Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften für das neue EU-Energielabel auch umgesetzt werden.“
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Online-Marktchecks hat der vzbv zudem 14 Abmahnungen ausgesprochen. Gegenstand waren unter anderem die fehlende Angabe des Spektrums A bis G, nicht vorhandene Produktdatenblätter oder nicht vorhandene Energiekennzeichnungen.
Auch mehrere Monate nach der Einführung nehmen Verbraucher:innen das neue Energielabel nicht immer ausreichend wahr. Eine vom vzbv in Auftrag gegebene repräsentative Befragung zeigt, dass gut ein Viertel der Internetnutzer:innen beim letzten Online-Shopping oder der letzten Internetrecherche das neue Energielabel auf den ersten Blick auf der Webseite eher schlecht (15 Prozent) beziehungsweise überhaupt nicht (11 Prozent) erkannt haben. Insgesamt hat eine knappe Mehrheit der Verbraucher:innen (55 Prozent) von der Einführung des neuen EU-Energielabes entweder nichts gehört (47 Prozent) oder ist sich unsicher (8 Prozent). 44 Prozent haben von dem neu eingeführten Energielabel gehört, unabhängig davon, ob sie es schon einmal gesehen haben.
Die befragten Verbraucher:innen nennen als sinnvollste Neuerung der Reform (68 Prozent „sehr sinnvoll“ oder „eher sinnvoll“) die veränderten Prüf- und Messmethoden, die das Nutzerverhalten realistischer abbilden sollen. Außerdem nennen hier 63 Prozent der Verbraucher:innen die neue Skala von A bis G ohne die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ sowie 60 Prozent den abgebildete QR-Code für zusätzliche Produktinformationen im Internet. Gleichzeitig wünschen sich die Verbraucher:innen mehr Aufklärung zu den veränderten Prüf- und Messmethoden (44 Prozent) sowie zur neuen Skaleneinteilung der Effizienzklassen (39 Prozent). „Das ist ein klarer Arbeitsauftrag der Verbraucher:innen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss bei seiner Aufklärungsarbeit für das neue EU-Energielabel noch einmal nachlegen“, resümiert Engelke.
Methodik Repräsentativbefragung
Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI-Bus) auf Basis einer Dual Frame Stichprobe
Stichprobengröße: 1.024 Interviews
Stichprobenbeschreibung: Repräsentative deutschsprachige Bevölkerung ab 18 Jahre Statistische
Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe
Erhebungszeitraum: 03.08. bis 05.08.221
Institut: Kanta
Methodik Online-Marktcheck
Vorgehen: Internetrecherche in vier verschiedenen relevanten Produktgruppen bei insgesamt 34 Online-Shops.
Auswahlgrundlage: Rankings der Top 100 Online-Shops in Deutschland nach Umsatz des Jahres 2019.
Untersuchungszeitraum: 24.03. bis 10.04.2021