Eine Frau sitzt am Tisch und blickt kritisch auf ihren Laptop

Quelle: FG Trade - iStock

13.10.2026

Gesundheitsdaten: Erst fragen, dann auswerten

Mehrheit lehnt Krankenkassen-Hinweise über individuelle Gesundheitsrisiken ohne aktive Zustimmung ab

Eine Frau sitzt am Tisch und blickt kritisch auf ihren Laptop

Quelle: FG Trade - iStock

  • Viele der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) wissen nicht, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Versicherten auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen 
  • Mehr als die Hälfte (57 Prozent) findet diese Regelung eher oder vollkommen falsch 
  • Verbraucherzentrale: Krankenkassen sollten Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung auswerten dürfen 

Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten wie Diagnosen, Behandlungen oder verschriebene Medikamente ihrer Versicherten auswerten. Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherten dürfen sie diese auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Krankenkassen sollten die Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung ihrer Versicherten auswerten dürfen.  

Lucas Auer

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Lucas Auer
Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband

Versicherte müssen selbst über ihre Gesundheitsdaten bestimmen können. Davon kann keine Rede sein, wenn viele Menschen nicht einmal wissen, dass Krankenkassen ihre Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Krankenkassen die Versicherten aktiv um ihr Einverständnis bitten, bevor sie Daten analysieren und Gesundheitshinweise aussprechen

Repräsentative Befragung: Vielen Versicherten ist Datenauswertung nicht bekannt  

Die repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Gut sieben von zehn der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) ist nicht bekannt, dass Krankenkassen die Abrechnungsdaten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch. 

„Wer vermeintliche Gesundheitsrisiken bewertet, trägt große Verantwortung. Diese Aufgabe gehört in ärztliche Hände. Krankenkassen sollten hier keine privilegierte Rolle erhalten. Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Daraus ergeben sich Interessenskonflikte, denn ihre Aktivitäten unterliegen marktwirtschaftlichen Mechanismen. Da Abrechnungsdaten Fehler enthalten können und Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sind, dürfen Krankenkassen Versicherte nicht ungefragt mit Risikohinweisen konfrontieren. Stattdessen braucht es eine informierte Entscheidung auf Basis verständlicher und neutraler Informationen über Chancen und Risiken der Datenauswertung. Eine Information auf der Webseite reicht dafür nicht aus”, so Auer.  

Verbraucherzentrale kritisiert Ausbau der Datenauswertung  

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Krankenkassen für ihre Auswertungen künftig auch Zugriff auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder Wearables wie Smart-Watches erfragen dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen zunächst unabhängig evaluiert wird, inwieweit die Information zu individuellen Gesundheitsrisiken tatsächlich einen gesundheitsrelevanten Effekt bewirkt. Das ist bislang nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Krankenkassen sollten zudem verpflichtet werden, erfolgte Auswertungen transparent zu machen.  

Hintergrund  

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Datenauswertung durch die Krankenkassen geschaffen. Laut § 25b SGB V des GDNG darf die Krankenkasse bislang gezielt nach folgenden Risiken in den Abrechnungsdaten suchen: 

  • Seltene Erkrankungen, Krebserkrankungen oder andere schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen 
  • Schwerwiegende Wechselwirkungen zwischen verordneten Arzneimitteln 
  • Impflücken bei Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden 
  • Noch nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit 

Methodik 

Bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung (22. bis 24. September 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.024 Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte. 

 

Downloads

Für Transparenz und Evidenz bei Datenauswertungen durch Krankenkassen

Für Transparenz und Evidenz bei Datenauswertungen durch Krankenkassen

Forderungspapier | September 2026

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PDF | 159.57 KB
Befragung: Auswertung von Abrechnungsdaten durch Krankenkassen

Befragung: Auswertung von Abrechnungsdaten durch Krankenkassen

Tabellenband | September 2026

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PDF | 133.83 KB

Abrechnungsdaten sind etwa Angaben zu Diagnosen, Behandlungen oder verschriebenen Medikamenten. Sie entstehen, wenn zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken die erbrachten Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. 

Die Analyse basiert auf Abrechnungsdaten, die die Krankenkassen mittels eigener Algorithmen auswerten. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist möglich. Die Krankenkassen müssen nicht nach Risiken suchen, aber sie dürfen. Entscheiden sie sich dafür und erkennen sie bei einem/einer Versicherten ein mögliches Risiko, dann müssen sie die versicherte Person schriftlich informieren – ergänzt durch eine Empfehlung, sich ärztlich oder pflegerisch beraten zu lassen. 

Die Möglichkeit zur Datenauswertung kann durchaus Vorteile haben: Krankheiten oder gesundheitliche Risiken können entdeckt werden, die sonst möglicherweise länger unerkannt geblieben wären. Beispielsweise werden Versicherte an Impfungen erinnert. Außerdem können die Krankenkassen auf möglicherweise gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten hinweisen.

Abrechnungsdaten sind nicht fehlerfrei. Die Diagnosen können veraltet, ungenau oder falsch sein. Dazu kommt:  Abrechnungsdaten bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gesundheitszustand und aus dem Leben eines Menschen ab. Die den Krankenkassen vorliegenden Daten können die Wirklichkeit daher stark verzerren und zu Fehlannahmen führen. Statistisch berechnete Risiken führen im Einzelfall nicht zwangsläufig zu einer Erkrankung. So kann bei Versicherten unnötig Angst erzeugt werden, besonders wenn die Datenbasis unsicher ist. Das wiederum könnte unnötige Arztbesuche und  Behandlungen nach sich ziehen. Zudem besteht eine Informationsasymmetrie zwischen Krankenkassen und Versicherten: Es besteht die Gefahr, dass Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der Auswertungen unzulässig benachteiligen. 

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