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Datum: 14.07.2021

EU-Klimapaket: einseitige Belastung der Verbraucher

Europäische Kommission versäumt es, die Industrie angemessen an den Kosten des Klimaschutzes zu beteiligen

  • Europäische Kommission schreibt mit ihrem Klimapaket den Status Quo einer ungerechten Lastenverteilung beim Klimaschutz fort.
  • vzbv begrüßt Verbesserungen der Verbraucherrechte im Fernwärmesektor und Ausweitung der Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Übergang zur energieeffizienten und klimafreundlichen Mobilität benötigt klare Regeln.
Landschaft mit Elektroauto mit Windrädern im Hintergrund

Quelle: scharfsinn86 - AdobeStock

Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen zum Klimaschutz vorgelegt. Aus Verbrauchersicht sind deutliche Verbesserungen beim neuen Emissionshandelssystem nötig. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie, die Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Pkw und verbindliche Vorgaben zur Ladeinfrastruktur begrüßt der vzbv.

„Die Ausgestaltung des neuen Emissionshandelssystems ist aus Verbrauchersicht mangelhaft. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten zu vage Vorgaben für die Verwendung der Mittel aus der CO2-Bepreisung. Eine Rückzahlung an Verbraucherinnen und Verbraucher ist vom gutem Willen der Mitgliedstaaten abhängig. Ein Teil der Einnahmen ist direkt für Projekte großer Unternehmen und die Innovationsförderung der Industrie eingeplant. Verbraucher finanzieren die klimaschädlichen Industriesektoren quer, die sowieso schon von CO2-Kosten weitgehend ausgenommen sind. Währenddessen zahlen private Haushalte die höchsten Strompreise in Europa. Der vzbv fordert, dass die Europäische Kommission das Klimapaket deutlich nachbessert“, so Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Trotz der Warnungen aus der Zivilgesellschaft schlägt die Europäische Kommission vor, das deutsche Emissionshandelssystem durch ein europäisches zu ersetzen. Die Lasten der Klimakrise liegen damit einseitig auf den Schultern der Verbraucher. Gleichzeitig bekommen klimaschädliche Industriezweige kostenlose CO2-Zertifikate sowie eine Kompensation für ihren Strompreis. Die Energiebesteuerungsrichtlinie und die staatlichen Beihilfeleitlinien (CEEAG) befreien die Industrie teilweise von Steuern und Abgaben.

Energieeffizienz und Verbraucherrechte im Fernwärmesektor

Der vzbv begrüßt die Ambitionen bei der vorgeschlagenen EU-Energieeffizienzrichtlinie, denen zufolge die Mitgliedstaaten mehr Energie einsparen sollen als bislang geplant. Eine Verpflichtung zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude von drei Prozent pro Jahr wird der Vorbildrolle der öffentlichen Hand gerecht. Des Weiteren gibt es Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte. Das ist wichtig, um sie an den Vorteilen der Energieeffizienz teilhaben zu lassen. Positiv ist außerdem die Verbesserung grundlegender Vertragsrechte für Verbraucher im Fernwärme- und Kühlungssektor. Dazu gehört die Einführung eines Streitschlichtungsverfahrens, wie es im Strom- und Gassektor schon seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.

CO2-Grenzwerte und Verbrennerverbot

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zu einer Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Pkw begrüßt der vzbv. Die Verschärfung des Grenzwerts für 2030 ist dringend notwendig. Neben ökologischen Vorteilen bieten sparsamere Fahrzeuge den Verbrauchern direkte ökonomische Vorteile durch geringere Haltungskosten.

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden dürfen, was de facto einem Verbrennerverbot gleich kommt. Ein verbindliches Ausstiegsdatum ist wichtig, um die EU-Klimaziele zu erreichen und bietet Verbrauchern wie Industrie einen Rahmen, welche technologischen Entwicklungen und Anforderungen auf sie zukommen.

Das geplante Verbrennerverbot macht den Ausbau der E-Mobilität noch dringender. Für Verbraucher muss die damit einhergehende Verkehrswende ohne Brüche stattfinden. Dazu gehört ein schneller Ausbau der elektrischen Ladeinfrastruktur mit Vorgaben zu Interoperabilität und Kostentransparenz. Der vzbv befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission verbindliche Vorgaben zur Bezahlung an Ladesäulen mittels Geldkarten einzuführen, die das Laden ohne Vertrag deutlich vereinfachen. Darüber hinaus sind klare Verbraucherinformationen vor, während und nach dem Ladevorgang notwendig. „Elektrisch Fahren muss über Grenzen hinweg störungsfrei funktionieren. Der Zugang zu Ladesäulen und die Bezahlung an diesen muss deshalb europaweit und länderübergreifend möglichst einfach und sicher gestaltet werden“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim vzbv.

Die Europäische Kommission zielt darauf ab, die CO2-Emissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 zu senken.

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de

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