Datum: 22.06.2021

Energie- und Klimapaket: 6 Mal Licht, 5 Mal Schatten

vzbv fordert Nachbesserungen beim gestrigen Regierungskompromiss

  • vzbv begrüßt Klimaschutzziele, kritisiert aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur unzureichend berücksichtigt wurden.
  • Positiv: Querfinanzierung von Industriewasserstoffnetzen durch Verbraucher ist erst einmal vom Tisch.
  • Transparenz und Verbraucherrechte werden zum Teil gestärkt.
In einer Hand befindet sich ein Kohlekraftwerk, in der anderen ein Windpark

Quelle: tomwang - 123RF.com

Union und SPD haben gestern Streitpunkte beim Energie- und Klimapaket ausgeräumt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bewahrt der Kompromiss Verbraucher an manchen Stellen vor unfairen Belastungen und bringt vor allem beim Strom spürbare Verbesserungen wie transparentere Preise und dynamische Tarife. Damit die Energiewende gelingt, müssen Verbraucherinteressen aber stärker berücksichtigt werden. 

„Die Jahrhundertaufgabe Klimaschutz wird nur gelingen, wenn die Politik die Verbraucher mitnimmt. Hier ist noch Luft nach oben“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Es ist ärgerlich, dass sich die Koalition nicht auf eine Entlastung der Mieter bei der CO2-Bepreisung einigen konnte und dass es keine verbraucherfreundlichen Bürgerstromtarife geben soll.“

Das Energie- und Klimapaket soll am 24. und 25. Juni im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Der folgende Überblick zeigt, wie der vzbv einige Punkte aus Verbrauchersicht bewertet.

Positiv:

  • Eine Querfinanzierung der Industriewasserstoffnetze durch die privaten Verbraucher soll vorerst ausgeschlossen werden. Außerdem müssen Betreiber von Gasfernleitungen die Versorgung der privaten Verbraucher mit Erdgas auch für den Fall sicherstellen, dass Erdgas- zu Wasserstoffleitungen umgerüstet werden.
  • Gut ist, dass im Sofortprogramm 5,5 Milliarden Euro zusätzlich für die energetische Gebäudesanierung und den klimagerechten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden soll. Für den geplanten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 bedarf es aber noch deutlich höherer finanzieller Unterstützung der Verbraucher.
  • Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz zurückgezogen, in dem Netzbetreiber zu weitgehende Eingriffsrechte in die Steuerung von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektromobile erhalten hätten.
  • Transparentere Strompreise: Die Zusammensetzung der Netzentgelte soll transparenter gestaltet werden. Künftig müssen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber veröffentlicht werden.
  • Schutz vor untergeschobenen Verträgen: Mündlich an der Haustür geschlossene Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung und deren Kündigung müssen künftig schriftlich bestätigt werden. Unlauteren Anbietern wird damit ein Riegel vorgeschoben.
  • Erstmals müssen die Stromanbieter den Verbrauchern auch dynamische Tarife anbieten. Das gilt künftig nicht nur für Anbieter ab 200.000 Kunden wie ursprünglich geplant, sondern auch für Anbieter ab 100.000 Kunden und ab 2025 sogar für Anbieter ab 50.000 Kunden. Davon profitieren auch Verbraucher mit Verträgen bei kleineren Anbietern.

Negativ:

  • Chance verpasst beim Bürgerstrom: Bürgerstromtarife für Verbraucher, die in der Nähe von erneuerbaren Energienanlagen wohnen, kommen nun doch nicht.
  • Die versprochene Strompreisreform wurde nicht umgesetzt. Das Problem, dass Deutschlands Verbraucher die höchsten Strompreise in Europa zahlen, wird somit wieder einmal in die Zukunft verschoben.
  • Intransparente Portale: Bei Vergleichsportalen will die Bundesregierung nach wie vor keine vollständige Klarheit über Bonusangebote und Prämien vorschreiben.
  • Verbraucher sollen auf den Kosten für Smart Meter sitzen bleiben, auch wenn diese nicht alle versprochenen Funktionen umfassen.

Unternehmen sollen für den Strom für die Herstellung von Wasserstoff von der EEG-Umlage weitgehend oder vollständig befreit werden. Dies bedeutet damit eine indirekte Mitfinanzierung durch die Verbraucher.

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