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Datum: 27.02.2023

Bündnis kritisiert geplante Drosselung für Wärmepumpen, Wallboxen und Co.

Energiewende: Bundesnetzagentur muss mehr tun, um Strom-Engpässe zu verhindern

  • Bundesnetzagentur plant, dass Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen einseitig und unbegrenzt abdrosseln können.
  • vzbv, VDA, bne und BWP: Nötig sind zeitvariable Stromtarife oder Flexibilitätsentgelte sowie Begrenzungen für Notfall-Abschaltungen.
  • Mehr Kosteneffizienz ist auch im Interesse der privaten Haushalte.
Wärmepumpe Luft-Wärmepumpe

Quelle: AdobeStock - Milan

Im Zuge der Energiewende werden Millionen Verbraucher:innen neue Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos, Klimaanlagen und Stromspeicher einbauen. Diese sollen als „steuerbaren Verbrauchsgeräte“ so gesteuert werden, dass das vorhandene Stromangebot optimal genutzt wird und somit zu hohe Lastspitzen vermieden werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant, dass Netzbetreiber im Fall einer drohenden Netzüberlastung diese Geräte einseitig und unbegrenzt abdrosseln dürfen. Ein Verbändebündnis aus Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), Bundesverband Wärmepumpen (bwp), Verband der Automobilindustrie (VDA) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert dies in einem offenen Brief an die Behörde als überzogen und einseitig.

Denn das würde erhebliche Einschränkungen für die Verbraucher:innen mit sich bringen. Nötig seien Obergrenzen für solche Notfall-Abdrosselungen sowie zusätzliche Maßnahmen, um eine Netzüberlastung präventiv zu vermeiden, zum Beispiel zeitvariable Stromtarife oder Flexibilitätsentgelte. Um das Problem aber bei der Wurzel zu packen und nicht nur Notfälle aufwendig zu verwalten, sind ein umfassender Ausbau und eine Digitalisierung der Stromnetze unter Einhaltung des Datenschutzes zwingend erforderlich.

Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband: „Notfallmaßnahmen sind richtig. Den Notfall zu verhindern aber auch. Zeitvariable Stromtarife würden einen Anreiz setzen, um das E-Auto oder die Wärmepumpe dann aufzuladen, wenn viel Strom im Netz ist. Das würde eine Überlastung der Netze vermeiden, den Netzausbau kostengünstiger machen und den privaten Haushalten Geld sparen. Zeitvariable und flexible Stromtarife sind die deutlich bessere Alternative zur Leistungsdrosselung. Die Energiewende wird nur gelingen, wenn die Verbraucher:innen sie auch annehmen.“

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA): „Wir müssen mögliche Engpässe im Verteilnetz schon vorab in den Griff bekommen. Wenn das Laden zu Hause nur eingeschränkt möglich wäre, würden erhebliche Komforteinbußen drohen. Das ist eine potenzielle Gefahr für das Verbrauchervertrauen, die wir schnell ausräumen müssen. Alle Beteiligten sind aufgefordert alles Nötige zu tun, damit der Masterplan Ladeinfrastruktur schnellstmöglich umgesetzt wird.“

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP): „Der Wärmepumpenhochlauf ist in vollem Gange, was sich unweigerlich auch auf unsere Stromnetze auswirken wird. Es ist daher umso wichtiger, zum Beispiel Wärmepumpen aufgrund ihrer Fähigkeit zur flexiblen Betriebsweise als Teil der Lösung einer erneuerbaren und integrierten Energiewelt zu betrachten. Dass eine zeitweise Abschaltung bzw. Leistungsreduktion der Geräte ohne Komfortverluste funktionieren kann, zeigen die zahlreichen Wärmepumpenanlagen, die bereits heute dem Netzbetreiber die Wärmepumpe als Flexibilitätsoption zur Verfügung stellen. Dennoch muss diese Form der Steuerung planbar und weiterhin zeitlich begrenzt sein.“ 

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne): „Anstatt die Leistung zu drosseln sollten die Netzbetreiber den Netzausbau vorantreiben und die gefährdeten Netzstränge vorrangig digitalisieren. In der Zwischenzeit ist die BNetzA am Zug, lokale Flexibilität zu ermöglichen, damit Probleme erst gar nicht entstehen. Paragraf 14c regelt über Marktmechanismen, wer zum Beispiel bei dringendem Bedarf weiter versorgt wird. Über 14a werden dagegen alle gleichermaßen gedrosselt.“

Downloads

23-02-23 Offener Brief §14a EnWG BNetzA ohne Signaturen FINAL

Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz | Offener Brief des bne, bwp, vda und vzbv | Februar 2023

Offener Brief von bne, bwp, vda und vzbv | Februar 2023

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