Das Europäische Parlament (EP) hat über die Änderungsanträge zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte abgestimmt. Diese sind nicht durchgegangen, womit die Zustimmung zum Trilogergebnis erteilt ist. Die Verschlechterung für Bahnkunden ist damit beschlossen. Trotz der Aufforderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das Trilogergebnis abzulehnen, ist das EP dem nicht gefolgt. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, kommentiert:
Der abgestimmte Kompromiss zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte ist in jeder Hinsicht schlecht für die Bahnkunden. Ihre Rechte sind dauerhaft auf dem Abstellgleis. Statt ein höheres Schutzniveau für Kunden zu beschließen, gab das Europäische Parlament vor allem den Interessen der Bahnbetreiber nach. Geplant ist jetzt die Einführung einer Höheren-Gewalt-Klausel. Daneben besteht immer noch keine Verpflichtung für Bahnbetreiber durchgängige Fahrkarten anzubieten, wenn zwei oder mehr Bahnunternehmen auf einer Reise genutzt werden. Das macht Bahnfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher noch unberechenbarer. Bei der Reform wurde zusätzlich die Chance verpasst, die Höhe der Entschädigungszahlungen oder die Verspätungsgrenzen, ab denen Kunden Ansprüche geltend machen können, anzupassen. Damit sind die Bahnkunden die großen Verlierer der Reform. Dass dies ausgerechnet im Europäischen Jahr der Schiene beschlossen wird, ist ein Affront gegen alle Bahnkunden.