Nach einer Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat der Storage-Anbieter Shurgard eine Unterlassungserklärung abgegeben. Hintergrund sind Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro, die aus Sicht des vbzv überhöht waren. Neben der Unterlassungserklärung hat Shurgard angekündigt, Verbraucher:innen darüber zu informieren, dass sie die gezahlten Mahnbeträge zurückfordern können. Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterbrief zur Verfügung, damit Verbraucher:innen die Gebühr einfacher zurückfordern können.
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