Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
ein Mann telefoniert aufgebracht vor seinem Computer

Quelle: Prostock-studio - AdobeStock

08.10.2026

Gewährleistung: MediaMarkt darf Kunde nicht an Hersteller verweisen

Landgericht Ingolstadt gibt Klage der Verbraucherzentrale statt

ein Mann telefoniert aufgebracht vor seinem Computer

Quelle: Prostock-studio - AdobeStock

  • Weil das bei MediaMarkt gekaufte Kühl-Gefrier-Gerät Mängel zeigte, machte ein Kunde seine Gewährleistungsansprüche geltend.
  • Der MediaMarkt Kundenservice teilte per E-Mail mit, er solle sich direkt an den Hersteller wenden.
  • LG Ingolstadt: Strittige Mitteilung war irreführend und mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar.

Das Landgericht Ingolstadt hat dem Betreiber des MediaMarkt-Onlineshops verboten, Kund:innen an den Hersteller zu verweisen, wenn sie ihre Gewährleistungsrechte wegen eines Produktmangels geltend machen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die MMS E-Commerce GmbH statt. Die Verbrauchschützer hatten kritisiert, dass MediaMarkt in einer Kunden-Mail den falschen Eindruck erweckt hatte, für Gewährleistungsansprüche nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.

„Die Rechtslage ist eindeutig: Für Produktmängel haftet der Verkäufer als Vertragspartner des Käufers“, sagt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. “ Händler dürfen sich nicht um diese Verpflichtung drücken, indem sie reklamierenden Kunden mitteilen, sie müssten sich wegen der Mängel an den Hersteller wenden. Das Gericht hat klargestellt, dass dies eine Irreführung darstellt und rechtswidrig ist.“

Piepsender Kühlschrank

Im Streitfall hatte ein Kunde Ärger mit seinem gut ein Jahr zuvor im Onlineshop von MediaMarkt gekauften Kühl-Gefrier-Gerät. Der Alarmton, der bei zu lang geöffneter Tür vor einer Temperaturerhöhung warnt, piepte auch bei geschlossener Tür und ließ sich nicht mehr abschalten. Daraufhin schrieb er den Verkäufer an, beschrieb den Fehler und wollte seine Gewährleistungsrechte geltend machen. Die Antwort vom MediaMarkt Kundenservice: „Für Großgeräte bietet der Hersteller einen Vor-Ort-Reparaturservice mit autorisiertem Fachpersonal an. Um Ihre Garantie-/ Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Die Kontaktdaten finden Sie im Handbuch Ihres Gerätes.“

E-Mail war irreführend

Das Landgericht Ingolstadt folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die Mitteilung in der E-Mail irreführend war. Sie sei so zu verstehen, dass das beklagte Unternehmen für die Gewährleistungsansprüche nicht zuständig sei und sich der Kunde deshalb direkt an den Hersteller wenden solle. Tatsächlich sei die Aussage unzutreffend. Sie stehe mit der geltenden Rechtslage objektiv nicht in Einklang. Dass sich der Betroffene im konkreten Fall nicht habe abschrecken lassen und - der tatsächlichen Rechtslage entsprechend - weiter auf eine Gewährleistung durch MediaMarkt bestand, ändere daran nichts.

Urteil des LG Ingolstadt vom 24.07.2026, Az. 1 HK O 1352/25 – nicht rechtskräftig

Datum der Urteilsverkündung: 24.07.2026
Aktenzeichen: 1 HK O 1352/25 - nicht rechtskräftig
Gericht: LG Ingolstadt

Informationen für Verbraucher:innen

Urteilstext

Mediamarkt | Urteil des Landgerichts Ingolstadt | 1 HK O 1352/25

Mediamarkt | Urteil des Landgerichts Ingolstadt | 1 HK O 1352/25

Ansehen
PDF | 8.37 MB

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (482)
Dokumente (58)
Urteil des KG Berlin vom 11.08.2026, Az. 5 UKl 1/26 – rechtskräftig

Urteil des KG Berlin vom 11.08.2026, Az. 5 UKl 1/26 – rechtskräftig

Urteil | August 2026

Ansehen
PDF | 10.02 MB
Urteil des KG Berlin vom 25.08.2026, Az. 5 U 90/23 – nicht rechtskräftig

Urteil des KG Berlin vom 25.08.2026, Az. 5 U 90/23 – nicht rechtskräftig

Urteil | August 2026

Ansehen
PDF | 14.61 MB
Urteil des EuGH vom 10.09.2026 | Az: C-669/24

Urteil des EuGH vom 10.09.2026 | Az: C-669/24

Ansehen
PDF | 133.04 KB
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2026 | C-62/25

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2026 | C-62/25

Urteil | März 2026

Ansehen
PDF | 3.47 MB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2026 | I ZR 49/24

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2026 | I ZR 49/24

Urteil | Juni 2026

Ansehen
PDF | 6.1 MB
Urteile (1480)
Termine (5)
Videos & Grafiken (5)
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

@email +49 30 25800-525