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Datum: 04.07.2022

Schluss mit dem Zuschuss

Statt den E-Auto-Herstellern die Gewinnmargen zu steigern, sollte die Bundesregierung lieber den öffentlichen Nahverkehr fördern. Ein Beitrag von Marion Jungbluth, Leiterin im Team Mobilität und Reisen

Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen im Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Subventionen sind wie Heroin. Nach kurzer Zeit entsteht das Gefühl: Ohne geht es nicht mehr. So scheint sich auch die Automobilindustrie daran gewöhnt zu haben, Elektroautos nur mit staatlichem Zuschuss zu verkaufen. Denn der Umweltbonus und die Innovationsprämie fördern vorrangig die Automobilindustrie. Statt diese weiter zu subventionieren, sollte das Geld aber für die Fortsetzung eines kostengünstigen Tickets für den ÖPNV genutzt werden.

Der Umweltbonus wurde eingeführt, um den Verkauf von E-Autos anzukurbeln. Kurzfristig war diese Maßnahme wichtig, da wirksam. Langfristig kann der Markthochlauf jedoch nicht auf Kosten der Steuerzahler:innen finanziert werden. Stattdessen sind die Hersteller in der Verantwortung, für attraktive Preise zu sorgen. Doch seit Einführung der Kaufprämie gewähren Hersteller und Autohäuser sogar deutlich weniger Rabatte als üblich. Die Prämie kommt also nicht einmal vollständig bei den Verbraucher:innen an, sondern erhöht die Marge der Autokonzerne – sichtbar an Rekordgewinnen im ersten Quartal 2022.

Dabei gibt es darüber hinaus finanzielle Anreize für E-Autos. Besitzer:innen profitieren zum Beispiel davon, dass sie von der Kfz-Steuer befreit sind. E-Autos werden als Dienstwagen geringer besteuert und beim Arbeitgeber kann steuerfrei geladen werden. Seit 1. Januar 2022 können Besitzer:innen eines reinen Batteriefahrzeugs durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Zuschüsse von derzeit bis zu 400 Euro jährlich erhalten. Dabei werden eingesparte CO2-Emissionen an Kraftstoffproduzenten verkauft, die die geforderte CO2-Reduktion nicht erfüllen.

Die Politik muss jetzt Klarheit schaffen, bis wann und zu welchen Konditionen Zuschüsse gewährt werden. Verbraucher:innen brauchen Planungssicherheit. Gerade diejenigen, die ein E-Auto bereits bestellt haben und aufgrund langer Lieferfristen warten müssen, dürfen nicht leer ausgehen. Kaufprämien sollen jedenfalls spätestens Ende 2023 auslaufen. Bereits ab Anfang nächsten Jahres sollten zudem nur noch reine Batteriefahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro gefördert werden.

Die Steuermittel würden dringend an anderer Stelle gebraucht, zum Beispiel für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr. Das vom vzbv geforderte 29-Euro-Ticket würde in der Preiskrise zudem viele entlasten, insbesondere aber Haushalte mit wenig Geld.

Dieser Beitrag ist zuerst in der Frankfurter Rundschau erschienen.

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