Datum: 25.08.2022

Schienenpersonenverkehr darf nicht auf’s Abstellgleis

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur priorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten

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Quelle: Henlisatho - adobestock.de

In Anbetracht der derzeitigen Energiekrise sieht auch der vzbv die Notwendigkeit, die Energieversorgung durch regulatorische Maßnahmen sicherzustellen. Dem Energietransport auf der Schiene wird dabei ebenfalls eine große Bedeutung beigemessen. Allerdings muss die priorisierte Abwicklung von Energietransporten auf der Schiene so geplant und umgesetzt werden, dass die negativen Auswirkungen auf den Personenverkehr ausbleiben oder so gering wie möglich ausfallen.

Der vzbv fordert:

  • Personenverkehrszügen sollten ihre Trassenberechtigungen nicht entzogen werden oder nur in unumgänglichen Notfällen. Fahrgäste müssen in diesen Fällen so früh wie möglich und umfassend informiert und ihnen alternative Beförderungsoptionen angeboten werden.
  • Die nach der Europäischen Bahngastrechteverordnung geltenden Entschädigungsansprüche für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr dürfen in keiner Weise beeinträchtigt oder ausgehebelt werden.
  • Die in Folge der priorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten entstehenden Entschädigungsansprüche nach dem Energiesicherheitsgesetz müssen selbstverständlich auch für Anbieter von Personenverkehrsleistungen gelten.

Grundsätzlich begrüßt der vzbv, dass alle Maßnahmen der Priorisierung von Energietransporten auf der Schiene der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Jedoch muss auch die Öffentlichkeit einfach Informationen darüber erhalten können, welche Züge aufgrund der Priorisierung von Verspätungen oder Ausfällen betroffen sind.

Schienenpersonenverkehr nicht auf das Abstellgleis fahren

Schienenpersonenverkehr nicht auf das Abstellgleis fahren

vzbv-Stellungnahme | August 2022

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