Die Gebäude-Allianz, ein Zusammenschluss von über 25 Verbänden, hat einen 5-Punkte-Plan für Maßnahmen vorgelegt, mit denen sich die erhöhten Ziele für den Gebäudesektor im Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes sicher erreichen lassen.
Im Besonderen werden folgende Maßnahmen adressiert, die aus Sicht der Unterzeichner zentral sind:
- Mindeststandards für energetisch schlechteste Bestandsgebäude (MEPS) einführen und Neubau-Anforderungen weiterentwickeln
- Förderlandschaft und Regulierung ergebnisorientiert und bedarfsgerecht ausgestalten
- Fossilen Lock-in im Heizungssektor vermeiden und „efficiency first“ konsequent umsetzen
- Wirksame CO2-Bepreisung
- Öffentliche Hand im ganzen Gebäude-Lebenszyklus zum Vorbild machen
Der Gebäudesektor hat sein Klimaziel im vergangenen Jahr als einziger knapp verfehlt und die Bundesregierung daraufhin ein Sofortprogramm angekündigt. Offizielle Berechnungen im Auftrag der Bundesregierung zeigen ohnehin, dass die bestehenden Instrumente eindeutig nicht ausreichen werden und bis zum Jahr 2030 eine drastisch wachsende Ziellücke entsteht, wenn nicht schnell gegengesteuert wird. Der Gebäudesektor muss in den nächsten 10 Jahren fast 45 Prozent seiner aktuellen Treibhausgasemissionen einsparen. Das Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften, Verbraucherschutz-, Mieterschutz- und Unternehmensverbänden setzt mit seinen Forderungen ein klares Zeichen der Unterstützung für ambitionierten Klimaschutz im Gebäudesektor und betont dabei auch die Chancen: ambitionierte Maßnahmen seien nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch sozialverträglich umsetzbar und wirtschaftlich attraktiv.
Konkret fordert die Gebäude-Allianz ein besseres Zusammenspiel aus Fördern und Fordern: Unterstützt durch bedarfsgerechte Förderprogramme sollen energetische Mindeststandards für Bestandsgebäude den Eigentümern den Weg zur Klimaneutralität aufzeigen und zusätzliche Modernisierungen, besonders der Gebäude mit den höchsten Energierechnungen, anstoßen.
Zudem betont das Bündnis, dass bereits heute erprobte Technologien für eine erneuerbare Wärmeversorgung bereitstünden. Es sei jetzt an der Politik, die Weichen für deren flächendecken Einsatz zu stellen und sogenannte fossile „Lock-in-Effekte“ zu vermeiden. Und auch die öffentliche Hand könne und müsse ihren Beitrag zur Zielerreichung im Gebäudesektor leisten. So müsste sie ihre neuen Gebäude bereits ab 2023 klimaneutral bauen, eine verbindliche höhere Modernisierungsrate umsetzen und Lebenszyklusanalysen beauftragen, bevor statt einer Sanierung öffentlicher Gebäude die Abrissbirne zum Einsatz kommt.
„Die zentrale Hürde für die Erreichung einer deutlich höheren Sanierungsrate und -tiefe ist aus Verbrauchersicht die Bezahlbarkeit der notwendigen Maßnahmen. Werden ambitioniertere Effizienzstandards festgeschrieben, muss deren Umsetzung zukünftig prinzipiell förderfähig sein. Dieser Paradigmenwechsel muss im Sinne des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 jetzt angegangen werden.“ sagt Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.