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Frau steckt einen Stecker in den W-LAN Router, der vor ihr auf dem Tisch steht

Quelle: iStock - aquaArts studio

09.10.2026

Glasfaser-Ausbau darf nicht zu neuen Monopolen führen

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Frau steckt einen Stecker in den W-LAN Router, der vor ihr auf dem Tisch steht

Quelle: iStock - aquaArts studio

Die Bundesregierung will den Ausbau von Glasfasernetzen vereinfachen und beschleunigen. Glasfaser gilt langfristig als die leistungsfähigste Technologie, um den steigenden Bedarf an schnellen und stabilen Internetverbindungen zu decken. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt dieses Ziel. Es darf jedoch nicht nur um ein höheres Ausbautempo gehen. Ebenso wichtig sind dauerhaft bezahlbare Angebote, eine freie Anbieterauswahl, verlässliche Leistungen und wirksamer Schutz vor untergeschobenen Verträgen. 

„Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen zuhause schnelles und sicheres Internet. Der langfristige Umstieg auf Glasfaser ist der richtige Weg. Allerdings darf der Ausbau nicht zulasten fairer Preise und ausreichender Anbieterauswahl gehen“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband.  

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: 

  • Wettbewerb auf Glasfasernetzen gesetzlich absichern: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zwischen verschiedenen Anbietern und Tarifen wählen können. Verbindliche Zugangsrechte für alternative Anbieter sind nötig, um Anbietervielfalt, attraktive Tarife und bezahlbare Angebote dauerhaft zu sichern. Es dürfen keine neuen Monopole entstehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Vorschläge im Gesetzentwurf ausdrücklich. 
  • Besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen schützen: Der von der Bundesregierung geplante Bestätigungsbutton schützt nicht vor untergeschobenen Verträgen, wenn Verbraucher:innen noch während eines Telefonats zum schnellen Klick gedrängt werden können. Stattdessen sollte der Vertrag erst nach Ende des Telefonats und mit ausreichend Zeit zur Prüfung genehmigt werden müssen. 
  • Pauschaler Schadensersatz statt kompliziertem Minderungsrecht: Es muss sichergestellt werden, dass die vereinbarte Internetgeschwindigkeit auch wirklich ankommt. Bei erheblicher Abweichung sollten Verbraucher:innen 15 Euro Schadensersatz pro Monat erhalten, bis der Anbieter die vertragsgemäße Leistung nachweist. Das Sonderkündigungsrecht muss bestehen bleiben. 


Weitere Informationen

Von Januar bis August 2026 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit insgesamt mehr als 22.000 Beschwerden über Festnetz- und Mobilfunkverträge erfasst (Telefonie und Internet). Das entspricht zehn Prozent aller erfassten Beschwerden in diesem Zeitraum. Im gleichen Zeitraum betrafen mehr als 50 Prozent der Beschwerden zum Internetzugang im Festnetz einen Glasfaseranschluss. Dies sind etwa 4.000 Beschwerden zum Internetzugang über Glasfaser. Am häufigsten beschwerten sich die Menschen dabei über Lieferungs- und Leistungsstörungen (ca. 29 Prozent), Probleme bei der Kündigung (ca. 18 Prozent) und belästigende Werbung (ca. 9 Prozent). 

Methode: 
Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden. Die hier dargestellten Beschwerdezahlen basieren auf einem Datenstand vom 7. Oktober 2026.

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