Datum: 06.12.2022

Gaspreisbremse: Sparsamkeit belohnen, nicht benachteiligen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur geplanten Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung

Verbraucher:innen, die im Vorjahr beim Gasverbrauch gespart haben, dürfen durch die neue Gaspreisbremse nicht benachteiligt werden. Das fordert die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, anlässlich einer heutigen Anhörung im Bundestag zu den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen:

Press Photo 10, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die geplanten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sind gut und nötig, müssen aber nachgebessert werden. Weil sich der Staat bei der Gas- und Strompreisbremse am Vorjahresverbrauch orientiert, werden Haushalte, die viel verbraucht und womöglich zum Fenster hinaus geheizt haben, bevorteilt. Alle, die schon damals sparsam waren, werden dagegen tendenziell benachteiligt. Die Ampel muss diese Ungerechtigkeit abstellen und bei der Gaspreisbremse ein Mindestkontingent in Höhe von 4.000 Kilowattstunden und bei der Strompreisbremse in Höhe von 1.500 Kilowattstunden einführen, für die der staatlich garantierte Preisdeckel gilt. Die Ampel muss die Sparsamen belohnen, nicht benachteiligen.

Nachbessern muss die Bundesregierung an zwei weiteren Stellen: Erstens muss die Politik Mitnahme-Effekte und einen Missbrauch verhindern. Es ist auffällig, dass einige Anbieter die Gaspreise kurz vor Einführung der Gaspreisbremse nochmal deutlich angehoben haben. Es darf aber nicht passieren, dass sich einige Unternehmen eine goldene Nase auf Kosten der Allgemeinheit verdienen. Bundesregierung und Kartellämter müssen deshalb genau prüfen und wo nötig eingreifen. Das würde auch Pauschalisierungen und einem Generalverdacht gegenüber den Unternehmen entgegenwirken.

Zweitens sollten Mieter:innen mit Wärmeversorgung über den Vermieter die Entlastung für Januar und Februar bereits im März bekommen. Dafür muss die Politik die Vermieter:innen verpflichten, den Anteil des März-Mietabschlags für die Betriebskostenvorauszahlung um den dreifachen monatlichen Entlastungsbetrag zu mindern.

Bei der Strompreisbremse sollte die Bundesregierung 100 Prozent Überschusserlöse der Stromanlagenbetreiber abschöpfen. Diese hohen Zufallsgewinne müssen von den Unternehmen an Staat und Verbraucher:innen zurückerstattet werden.

Nötig ist zudem eine eigene Obergrenze für Wärmestromtarife von 30 Cent/kWh. Dies würde Verbraucher:innen mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen vor unverhältnismäßig hohen Belastungen schützen und auch den erforderlichen Ausstieg aus fossilen Energien beschleunigen.

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