Online-Reisevermittler können die Haftung für eigenes Verschulden nicht ausschließen

Quelle: Rawpixel - fotolia.com

21.06.2018

Haftungsausschluss auf Reiseportal unzulässig

vzbv gewinnt Klage gegen Betreiber von sonnenklar.tv

Online-Reisevermittler können die Haftung für eigenes Verschulden nicht ausschließen

Quelle: Rawpixel - fotolia.com

  • OLG München: Vermittler darf Haftung für das Zustandekommen des Reisevertrags nicht generell ausschließen.
  • Reisevermittler ist mitverantwortlich für korrekte Reiseangaben auf seiner Internetseite.
  • Sorgfaltspflichten des Vermittlers gelten auch über die Buchung und deren Abwicklung hinaus.

Online-Reiservermittler dürfen die Haftung für eine geplatzte Buchung nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht München gegen die Euvia Travel GmbH entschieden, die das Reiseportal sonnenklar.tv betreibt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen mehrere Haftungsbeschränkungen in den Geschäftsbedingungen des Vermittlers geklagt.

„Online-Reisevermittler versuchen immer öfter, ihre Pflichten im Kleingedruckten einzuschränken und sich von ihrer Haftung weitestgehend zu befreien“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher gab es also einen beträchtlichen Unsicherheitsfaktor. Gut, dass das Gericht solche Haftungsausschlüsse für unzulässig befunden hat.“

Kein Haftungsausschluss für eigenes Verschulden

Euvia Travel hatte in seinen Geschäftsbedingungen erklärt, dem Kunden keine erfolgreiche Vermittlung der Reise zu schulden. Daher hafte das Unternehmen nicht dafür, dass die Reisen oder Reiseleistungen verfügbar sind und ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Kunden durch diese Klausel unangemessen benachteiligt werden, und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Die Herbeiführung eines Reisevertrags sei die Hauptleistungspflicht eines Vermittlers. Ein Haftungsausschluss für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sei gesetzlich nicht zulässig.

„Wenn ein Vertrag nicht zustande kommt, weil der Vermittler den Buchungswunsch verspätet an den Veranstalter übermittelt hat und eine vergleichbare Reise nur noch zu einem höheren Preis erhältlich ist, muss der Vermittler dafür einstehen“, so Hoppe.

Vermittler auch für Reiseangaben verantwortlich

Euvia hatte außerdem jegliche Haftung dafür ausgeschlossen, dass die Reiseangaben auf seiner Webseite richtig, vollständig und aktuell sind. Dies ging den Richtern deutlich zu weit. Der Haftungsausschluss betreffe unzulässiger Weise auch Fälle, in denen der Vermittler die Angaben des Reiseveranstalters fehlerhaft übernommen habe oder irreführende Angaben des Veranstalters bewusst nicht korrigiert habe. Derselbe Senat des Gerichts hatte zuvor bereits eine vergleichbare Klausel des Reisevermittlers Comvel auf dem Portal weg.de für unzulässig erklärt.

Das Gericht verbot Euvia Travel zudem eine Klausel, mit der das Unternehmen jede Haftung nach der Buchungsabwicklung ausschloss. Die Richter stellten klar, dass Vermittler auch nach Abschluss des Buchungsvorgangs Sorgfaltspflichten beachten müssen, etwa bei der Bearbeitung von Umbuchungswünschen.

Urteil des OLG München vom 12.04.2018, Aktenzeichen 29 U 2138/17 – nicht rechtskräftig

Vorinstanz: Landgericht München I, Urteil vom 27.04.2017, Aktenzeichen 12 O 18470/16

Datum der Urteilsverkündung: 21.06.2018

Downloads

Euvia | Urteil des OLG München vom 12.04.2018 | Az. 29 U 2138/17 | nicht rechtskräftig

Euvia | Urteil des OLG München vom 12.04.2018 | Az. 29 U 2138/17 | nicht rechtskräftig

Euvia | Urteil des OLG München vom 12.04.2018 | Az. 29 U 2138/17 | nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 382.17 KB
Euvia | Urteil des LG München I vom 08.06.2017 | Az. 12 O 18470/16 | | nicht rechtskräftig

Euvia | Urteil des LG München I vom 08.06.2017 | Az. 12 O 18470/16 | | nicht rechtskräftig

Euvia | Urteil des LG München Ivom 08.06.2017 | Az. 12 O 18470/16 | nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 945.6 KB

Alles zum Thema: Plattformen

Artikel (73)
Dokumente (23)
Kinder- und Jugendschutz auf Social-Media-Plattformen

Kinder- und Jugendschutz auf Social-Media-Plattformen

Bericht | Juni 2026

Ansehen
PDF | 14.12 MB
Digitale Teilhabe und Schutz von Minderjährigen gewährleisten

Digitale Teilhabe und Schutz von Minderjährigen gewährleisten

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Schutz von Minderjährigen bei der Nutzung digitaler Dienste | März 2026
 

Ansehen
PDF | 249.75 KB
Bericht zur Tätigkeit als Trusted Flagger

Bericht zur Tätigkeit als Trusted Flagger

Ergebnisse der Meldungen im Jahr 2025 | Februar 2026

Ansehen
PDF | 364.41 KB
Tabellarische Übersicht der Untersuchungsergebnisse

Tabellarische Übersicht der Untersuchungsergebnisse

Februar 2026

Ansehen
PDF | 168.38 KB
Melde- und Beschwerdeverfahren bei Online-Plattformen

Melde- und Beschwerdeverfahren bei Online-Plattformen

Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2026

Ansehen
PDF | 4.57 MB
Urteile (9)
Umfragen (1)
Videos & Grafiken (4)
Infografik: Viele Vergleichsportale sind für Verbraucher intransparent

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Infografik: Viele Vergleichsportale sind für Verbraucher intransparent

5 von 5 getesteten Vergleichsportalen nehmen Provision von Anbietern an

Vorschau
JPG | 1.35 MB | 3106x2598
Infografik: Vergleichsportale - Nicht unbedingt der beste Preis

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Infografik: Vergleichsportale - Nicht unbedingt der beste Preis

Das für Verbraucherinnen und Verbraucher beste Ergebnis wird oft nicht angezeigt

Vorschau
JPG | 877.7 KB | 3106x2598

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

@email +49 30 25800-525

Kontakt

Heiko Dünkel

Heiko Dünkel

Leiter Team Rechtsdurchsetzung

@email +49 30 25800-0

Kontakt

Kerstin Hoppe

Kerstin Hoppe

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

@email +49 30 25800-0