Zulassung von Ausnahmen im Arzneimittelgesetz geplant: Zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit sollen in Zukunft auch solche Insektizide oder Repellentien angewendet werden dürfen, die zwar nicht in Deutschland, aber in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zugelassen sind. Der vzbv...