Datum: 15.01.2021

Faktenblatt zu Finanzvergleichsportalen

Finanzvergleichsportale: eine Vertriebsmasche?

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Quelle: konstantin yuganov - fotolia.de

Finanzvergleichsportale erstellen Rankings und vermitteln gleichzeitig Finanzprodukte. Was viele nicht wissen: Für die Vermittlung erhalten Portale oft Provisionen. Das stellt die Unabhängigkeit des Vergleichs in Frage. Zahlreiche Untersuchungen, unter anderem des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), des Bundeskartellamts und der EU-Kommission, zeigen, dass die Rankings der Vergleichsportale nicht immer objektiv und fair sind.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zu Finanzvergleichsportalen in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst.

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Finanzvergleichsportale | Faktenblatt des vzbv | Januar 2021

Finanzvergleichsportale | Faktenblatt des vzbv | Januar 2021

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Basic account fees - A European comparison

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vzbv | January 2024

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Basiskonto-Entgelte im europäischen Vergleich

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Höhe der Basiskonto-Entgelte gesetzlich festlegen

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Infografik: Viele Vergleichsportale sind für Verbraucher intransparent

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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5 von 5 getesteten Vergleichsportalen nehmen Provision von Anbietern an

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Infografik: Vergleichsportale - Nicht unbedingt der beste Preis

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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Das für Verbraucherinnen und Verbraucher beste Ergebnis wird oft nicht angezeigt

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Verbraucher bedarfsgerecht beraten #VerbraucherZählen

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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