Datum: 25.11.2020

Anlageberatung nachvollziehbar an Kundenbedürfnissen ausrichten

vzbv nimmt Stellung zur Evaluierung der Geeignetheitserklärungen in der Anlageberatung

Paar bei einer Bankberatung_fizkes - AdobeStock

Quelle: fizkes - AdobeStock

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begründen Banken und Sparkassen ihre Empfehlungen zur Geldanlage nur in 11,3 Prozent der Fälle durch einen vollständigen Abgleich der Kundenvorgaben mit den Eigenschaften des empfohlenen Produkts. In einer Stellungnahme schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) daher vor, die Geeignetheit von Anlageprodukten in der Beratung standardisiert zu prüfen und in der Dokumentation der Prüfung individueller auf die Kundenvorgaben einzugehen.

Die Vorschläge im Einzelnen:

  • Standardisierung der Geeignetheitsprüfung für Anlageprodukte.
  • Stärkere Individualisierung der Prüfungs-Dokumentation. 
  • Schadenersatznorm in das Wertpapierhandelsgesetz aufnehmen.
  • Verbraucher sollten einen Anspruch erhalten, die Geeignetheitserklärung von Ihrem Institut auch später noch einmal zugesendet zu bekommen.

Hintergrund

Seit Anfang 2018 müssen die Ergebnisse einer Geldanlage-Beratung im Rahmen einer Geeignetheitserklärung dokumentiert und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Die europäisch normierte Geeignetheitserklärung hat damit das bereits seit 2010 in Deutschland bestehende Beratungsprotokoll ersetzt.

Der Finanzausschuss des Deutsches Bundestages hat das Bundesministerium der Finanzen beauftragt, die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Geeignetheitserklärung bis Ende 2020 zu evaluieren und insbesondere darauf zu überprüfen, ob eine stärkere Standardisierung notwendig ist.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich. 

Downloads

Geeignetheit in der Anlageberatung: Standardiserte Prüfung und individuelle Erklärung notwendig | Stellungnahme des vzbv | 23. November 2020

Geeignetheit in der Anlageberatung: Standardiserte Prüfung und individuelle Erklärung notwendig | Stellungnahme des vzbv | 23. November 2020

Geeignetheit in der Anlageberatung: Standardiserte Prüfung und individuelle Erklärung notwendig | Stellungnahme des vzbv | 23. November 2020

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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