Datum: 16.03.2023

Unabhängige Patientenberatung: Starker Einfluss der Krankenkassen ist schwere Hypothek für den Neustart

Statement von Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Heute verabschiedet der Bundestag das Gesetz zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Auf den letzten Metern wurden einige Änderungen im Gesetz vorgenommen, die den Einfluss der Krankenkassen auf die neue UPD-Stiftung deutlich erhöhen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Kein guter Tag für Patient:innen: Die Bundesregierung verpasst die Chance, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wirklich unabhängig und patientennah aufzustellen. Es ist unverständlich, dass die Patientenorganisationen bei der Neuausrichtung der Beratungsstrukturen nicht eingebunden werden. Stattdessen erhalten die Krankenkassen mehr Einfluss auf die Stiftung.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wird künftig in der Lage sein, wichtige Entscheidungen zur Finanzierung der Stiftung zu blockieren und in seinem Sinne zu beeinflussen. Ein inhaltlicher Einfluss auf die UPD-Stiftung und deren Beratungstätigkeit ist nicht auszuschließen.

Damit zahlt die Koalition einen hohen Preis dafür, den Krankenkassen die Rolle des Geldgebers und Stifters zu übertragen. Der GKV-Spitzenverband hatte angedroht, wegen vermeintlich zu geringer Einflussmöglichkeiten und verfassungsrechtlicher Bedenken zu klagen. Bei einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt wäre ein Entgegenkommen der Politik gegenüber den Krankenkassen nicht nötig. Ob die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ihrem Namen damit noch gerecht werden kann, ist fraglich.

Die Patientenorganisationen erhalten nach dem Gesetz keine strukturelle Einbindung in die Ausgestaltung der Stiftung und der Beratungsstrukturen. Dabei verfügen sie über jahrzehntelange Erfahrung und anerkannte Expertise in der gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Beratung. Das verzögert die Neuaufstellung der UPD weiter – zum Nachteil der Patient:innen.

Alles zum Thema: Patientenrechte und -beratung

Artikel (19)
Dokumente (6)
forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | IGeL-Leistungen| Mai 2024

forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | IGeL-Leistungen| Mai 2024

Ansehen
PDF | 183.02 KB
Politikcheck 2023

Politikcheck 2023

Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

Ansehen
PDF | 108.04 KB
Stiftung UPD benötigt arbeitsfähige Strukturen | Stellungnahme des vzbv | Februar 2023

Stiftung UPD benötigt arbeitsfähige Strukturen | Stellungnahme des vzbv | Februar 2023

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch | Februar 2023

Ansehen
PDF | 444.96 KB
Expertise zum Referentenentwurf zu der Errichtung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland  | Dezember 2022

Expertise zum Referentenentwurf zu der Errichtung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland | Dezember 2022

Expertise von GfdS legal im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Dezember 2022

Ansehen
PDF | 2.86 MB
Vorschlag Gesetzesentwurf UPD-Stiftung von vzbv, VdK und SoVD | März 2022

Vorschlag Gesetzesentwurf UPD-Stiftung von vzbv, VdK und SoVD | März 2022

Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) und dem Sozialverband VdK Deutschland hat der vzbv einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts vorgelegt. Beim Neustart der UPD müssen Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit sicherstellt gestellt sein. Genau das ermöglicht die Stiftungsform. Da die aktuelle Trägerschaft der UPD Ende 2023 ausläuft, sollte die Neuaufstellung der UPD eines der ganz wichtigen gesundheitspolitischen Anliegen des ersten Halbjahres 2022 sein.

Ansehen
PDF | 177.47 KB
Urteile (1)
Videos & Grafiken (2)
Tortendiagramm | Mehr als die Hälfte gab in den letzten 12 Monaten über 50 und bis zu 250 Euro für IGeL-Leistungen aus

Ausgaben für IGeL | Mai 2024

Vorschau
PNG | 587.3 KB | 4724x2657
Mehr als ein Drittel (37 Prozent) derjenigen, die bereits eine IGeL in Anspruch nahmen, kennen ihre Rechte nicht.

Bekanntheit der IGeL-Regelungen bei Patient:innen | Mai 2023

Vorschau
PNG | 609.38 KB | 4724x2657
Termine (1)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Thomas Moormann Kontakt

Thomas Moormann

Leiter Team Gesundheit und Pflege

info@vzbv.de +49 30 25800-0