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Datum: 17.11.2025

Patientenrechte bei der Einsicht in Behandlungsakten verbessern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

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Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts" will die Koalition ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2023 umsetzen: 

So können Verbraucher:innen künftig kostenfrei eine Kopie ihrer Behandlungsakte erhalten. Weil aber im Gesetzentwurf das Wort „unverzüglich“ gestrichen wurde, kann die Akteneinsicht um bis zu drei Monate verzögert werden. Das setzt zudem ein falsches Signal, denn bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler oder beim Einholen einer erforderlichen Zweitmeinung sind Patient:innen auf einen schnellen Zugriff auf die Akte angewiesen. 

Hier muss das Gesetz nachgebessert werden. Der Gesetzgeber muss außerdem ergänzend klarstellen, dass nach weitergeführter Behandlung jedes erneute Auskunftsersuchen in der Patientenakte als neue erste Anfrage gewertet wird und einen Anspruch auf kostenlose Kopie für den neuen Zeitraum auslöst.

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Recht verbraucherfreundlich

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts | November 2025

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