Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Preisangabenverordnung vorgelegt. Der Entwurf ist im Wesentlichen zu begrüßen, jedoch gibt es Nachbesserungsbedarf in einzelnen Punkten.
Im Referentenentwurf zu begrüßen sind vor allem die weiterhin geltenden Ausnahmen zur Angabe von Pfandentgelten und für schnell verderbliche Waren vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv dagegen unter anderem in folgenden Punkten:
- Der Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit muss in der PAngV deutlicher zum Ausdruck kommen
- der Grundpreis muss auch weiterhin in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben werden. Dies folgt aus dem Referentenentwurf bislang nur mittelbar
- Die neue Regelung zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Preisermäßigungen sollte klarer gefasst werden, um Irreführungen auszuschließen
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.
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