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Datum: 23.02.2022

Klimageld trotz Abschaffung der EEG-Umlage finanzierbar

vzbv: Bundesregierung muss Einnahmen der CO2-Bepreisung noch im Jahr 2022 auch als Klimageld an private Haushalte zurückerstatten

  • Abschaffung der EEG-Umlage voraussichtlich deutlich günstiger, als in 2021 zu erwarten war.
  • Somit stehen umfangreiche finanzielle Mittel aus der CO2-Bepreisung für ein Klimageld an die Verbraucher:innen zumindest in diesem Jahr zur Verfügung.
  • vzbv: Verminderung und Abschaffung der EEG-Umlage müssen vollständig an private Haushalte weitergeleitet werden und dürfen nicht bei den Unternehmen verbleiben.
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Quelle: Michael Rosskothen - AdobeStock

Die Koalition diskutiert, im Rahmen ihres Energie-Entlastungspaketes auch die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 abzuschaffen. Dieser Schritt fällt laut Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) voraussichtlich günstiger aus, als 2021 zu erwarten war. Die durch den hohen Börsenstrompreis entstandenen Überschüsse auf dem EEG-Konto können genutzt werden, um die Abschaffung im Jahr 2022 ohne staatliche Zuschüsse zu finanzieren. Die dadurch im Transformations- und Klimafonds frei gewordenen Mittel sollte die Bundesregierung über ein Klimageld an die Verbraucher:innen weiterleiten.

„Aufgrund der hohen Überschüsse auf dem EEG-Konto werden für die frühzeitige Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 keine Mittel aus dem Transformations- und Klimafonds benötigt. Diese Mittel sollten stattdessen als Klimageld an die privaten Haushalte als Ausgleich für die CO2-Bepreisung zurückerstattet werden“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen des vzbv. „Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Einsparungen bei der EEG-Umlage vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Sonst macht die Abschaffung der Umlage keinen Sinn,“ so Engelke.

Berechnete EEG-Umlage für 2022 resultiert in Überschuss auf EEG-Konto

Aktuelle Berechnungen des vzbv zeigen, dass die EEG-Umlage für 2022 von den Übertragungsnetzbetreibern voraussichtlich zu hoch angesetzt wurde. Denn in der Berechnung für 2022 konnten die Überschüsse von Oktober bis Dezember des Jahres 2021 in Höhe von etwa 6,1 Milliarden Euro nicht berücksichtigt werden. Zudem scheinen die Übertragungsnetzbetreiber die „Differenzkosten“ für das Jahr 2022 überschätzt zu haben. Allein im Januar 2022 betrug der Überschuss etwa zwei Milliarden Euro. Auch dieser Überschuss ist auf den hohen Börsenstrompreis zurückzuführen.

Die vorhandenen Überschüsse auf dem EEG-Konto können verwendet werden, um die verminderten Einnahmen von etwa 6,5 Milliarden Euro auszugleichen, die durch die frühere Abschaffung der EEG-Umlage verursacht werden. Die eingesparten Mittel sollten für das Klimageld verwendet werden.

Sollten die Börsenstrompreise weiter hoch bleiben, wäre eine zumindest teilweise Gegenfinanzierung der entfallenden Kosten der EEG-Umlage auch nach 2022 möglich.

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Klimageld trotz Abschaffung der EEG-Umlage finanzierbar

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