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Datum: 10.05.2023

Fahrgastrechte beim Deutschlandticket erhalten und für alle Bahnkund:innen stärken

Statement von Ramona Pop zum Bundesratsbeschluss zu Bahngastrechten

Für Kund:innen des Deutschlandtickets sollen einige Bahngastrechte bei Zugverspätungen oder -ausfällen nicht gelten. So sieht es der Entwurf der Bundesregierung zur nationale Umsetzung der EU-Bahngastrechte bisher vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appelliert an die Bundesländer, bei ihrer Abstimmung im Bundesrat am 12. Mai 2023 die Bahngastrechte für Inhaber:innen des Deutschlandtickets nicht zu beschränken. Zudem fordert der vzbv, dass Reisende bereits bei einer Verspätung ab 30 Minuten mit einem 10-Euro-Gutschein entschädigt werden.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), vor blauem Hintergrund mit Logo vzbv

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die Bundesländer haben es jetzt in der Hand: Sie müssen den Schutz aller Fahrgäste und Nutzer:innen des Deutschlandtickets stärken. Nur so gelingt dieser wichtige Schritt hin zu einer Mobilitätswende.

Das Deutschlandticket soll zum Standardabo für Kund:innen in ganz Deutschland werden. Deshalb ist es falsch, dass die Bundesregierung die Abonnent:innen des Deutschlandtickets von den Bahngastrechten teilweise kappen will. Der Bundesrat muss diese Schlechterstellung gegenüber anderen Bahnkund:innen stoppen. Nur so wird das Deutschlandticket zu einem Erfolg und Magnet für Neukund:innen.

Unpünktlichkeit, eine marode Infrastruktur, viele angekündigte Baumaßnahmen und Personalmangel bedeuten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten voraussichtlich harte Zeiten für Bahnreisende. Sie dürfen aber nicht den Schaden davontragen. Stattdessen müssen Fahrgäste bereits bei einer Verspätung von 30 Minuten entschädigt werden und nicht wie bisher erst ab 60 Minuten. Das würde einen echten Anreiz für die Verkehrsunternehmen darstellen, pünktlicher zu sein. Das wäre natürlich im Sinne der Kundenzufriedenheit.


Hintergrund

Am 12. Mai 2023 entscheidet der Bundesrat abschließend über die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) und damit über die Novellierung der Bahngastrechte. Die novellierte EU-Bahngastrechteverordnung tritt am 7. Juni 2023 in Kraft und wird in weiten Teilen in nationales Recht übergehen. Die EU-Mitgliedsstaaten verfügen bei der Umsetzung jedoch über Gestaltungsspielraum. Bei einigen Regelungen handelt es sich um Mindestvorgaben, die eine verbraucherfreundlichere Auslegung ermöglichen. Der vzbv fordert ein klares Bekenntnis für starke Rechte der Bahnkund:innen von Bundesregierung und Bundesrat.

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Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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