Datum: 14.12.2023

EU-Lieferkettensorgfaltsgesetz: vzbv begrüßt klare Regeln zu Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten

Statement von Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Verbraucher:innen können nur nachhaltig konsumieren, wenn sie entsprechende Alternativen auf dem Markt vorfinden. Entscheidender Hebel für mehr nachhaltige Produkte sind nachhaltige Standards in globalen Lieferketten. Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union haben sich auf eine Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten geeinigt: Künftig sollen für deutlich mehr Unternehmen Sorgfaltspflichten sowie zivilrechtliche Haftungsregeln bei Verstößen gelten.

Christiane Seidel, Referentin Team Brüssel

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Die Mehrheit der Verbraucher:innen will nachhaltige Produkte konsumieren. Die beschlossenen Pflichten für nachhaltige Produktionsbedingungen sorgen für mehr Fairness und bringen für Verbraucher:innen Klarheit bei ihren Kaufentscheidungen.

Die neue EU-Richtlinie schließt entscheidende Lücken des deutschen Lieferkettengesetzes. Künftig müssen mehr Unternehmen umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachkommen und nachweisen. Dabei ist es aus Sicht des vzbv zwingend erforderlich, dass staatliche Stellen diese Nachweise überprüfen. Der deutsche Gesetzgeber muss zudem Mindeststandards für die Nachweise festlegen.

Bei der Umsetzung der Richtlinie muss die Bundesregierung darauf achten, dass die zivilrechtlichen Haftungsregelungen nicht verwässert werden, da dies Verbraucher:innen, Menschenrechten und der Umwelt schaden würde.“

Hintergrund

Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Minister der Europäischen Union haben sich am 14. Dezember 2023 auf die Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) geeinigt. Die Regelung muss der Bundestag nun in nationales Recht überführen. Das deutsche Lieferkettengesetz geht aus Sicht des vzbv nicht weit genug. Beispielsweise müssen bislang nur Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen. Die neue EU-Richtlinie stellt eine notwendige Ergänzung der deutschen Regelungen dar und schafft gleiche Bedingungen für alle Marktakteure im EU-Binnenmarkt.

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