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Datum: 06.06.2023

Bahngastrechte-Reform: Bahnkundenrechte bleiben auf der Strecke

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum Inkrafttreten der EU-Bahngastrechteverordnung

Die neuen EU-Bahngastrechte werden die Situation der Fahrgäste mit ihrem Inkrafttreten ab 7. Juni in Deutschland verschlechtern, etwa für Kund:innen des Deutschlandtickets bei Zugverspätungen oder -ausfällen. Die von der Bundesregierung beschlossene nationale Umsetzung nutzt bestehende Spielräume nicht aus.

Pressefoto 8: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Bei der Umsetzung der EU-Bahngastrechte bleiben die Verbraucherinteressen in Deutschland auf der Strecke. Mit Blick auf ständige Unpünktlichkeit der Bahn, eine marode Infrastruktur, Personalmangel und viele angekündigte Baumaßnahmen kommen die Verschlechterungen der Rechte bei Verspätungen und Zugausfall zur Unzeit. Um mehr Menschen für Busse und Bahnen zu gewinnen, braucht es genau das Gegenteil: starke Rechte bei Unpünktlichkeit oder Zugausfall. Das würde mehr Verlässlichkeit für Bahnreisende bringen.

Dass Kund:innen des Deutschlandtickets künftig teilweise von den Bahngastrechten ausgeschlossen werden, ist das falsche Signal. Es ist unverständlich, warum Reisende bei Verspätungen nicht kostenfrei auf höherwertige Züge ausweichen dürfen, wie es bei anderen Monats- und Jahreskarten üblich ist. Die Begründung, dass das Deutschlandticket besonders günstig sei, hinkt. Denn die Einschränkung der Fahrgastrechte wird auch gelten, wenn das Ticket bald 59 oder 69 Euro kosten wird. Das schreckt potentielle Kaufer:innen ab und gefährdet die Mobilitätswende.

Zudem erhalten Bahnreisende ab 7. Juni keine Entschädigung mehr, wenn der Zug etwa aufgrund eines Sturms, starkem Schneefall oder Überschwemmungen verspätet ist. Stattdessen bleiben Fahrgäste auf Schaden und Frust sitzen.

Der vzbv fordert: Damit der öffentliche Nahverkehr attraktiver wird, müssen Fahrgäste schon bei einer Verspätung von 30 Minuten mit einem 10-Euro-Reisegutschein entschädigt werden – und nicht wie bisher erst ab 60 Minuten. Das wäre ein echter Anreiz für die Verkehrsunternehmen, pünktlicher zu sein.

Alles zum Thema: Öffentlicher Personenverkehr & Deutschlandticket

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