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Ein Paar steht im Supermarkt mit Einkaufswagen. Die Frau schaut zum Regal, während der Mann in sein Handy guckt.

Quelle: mangostar - 123rf

28.09.2026

Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

Marktcheck zeigt uneinheitliche und teils widersprüchliche Angaben

Ein Paar steht im Supermarkt mit Einkaufswagen. Die Frau schaut zum Regal, während der Mann in sein Handy guckt.

Quelle: mangostar - 123rf

  • Projekt Lebensmittelklarheit untersuchte 42 entalkoholisierte Weine
  • Bei fünf Produkten fehlte eine Prozentangabe zum Alkoholgehalt auf dem Etikett
  • Die Verbraucherzentrale fordert klare Angaben zum noch vorhandenen Alkoholgehalt
    auf der Flaschenvorderseite

„Alkoholfrei“, „Zero“ oder eine große Null: Die Vorderseite entalkoholisierter Weine kann den Eindruck vermitteln, in den Getränken würde kein Alkohol stecken. Tatsächlich enthält jeder entalkoholisierte Wein minimale Mengen Alkohol. Wie hoch der noch vorhandene Alkoholgehalt ist, erfahren Verbraucher:innen zum Teil erst auf der Flaschenrückseite. Bei 5 von 42 untersuchten Weinen fehlte eine Prozentangabe zum Alkoholgehalt sogar ganz auf dem Flaschenetikett. Das zeigt ein Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale fordert klare Angaben zum noch vorhandenen Alkoholgehalt auf der Flaschenvorderseite.

„Wer eine große Null oder die Angabe ‚alkoholfrei‘ auf einer Weinflasche sieht, sollte direkt daneben erfahren, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist, auch wenn es sich nur um minimale Mengen handelt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht erst auf der Rückseite der Flasche nach dieser Information suchen müssen“, sagt Stephanie
Wetzel, Projektkoordinatorin Lebensmittelklarheit beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Jeder entalkoholisierte Wein enthält noch Alkohol

Die Herstellung von komplett alkoholfreien Weinen ist derzeit nicht möglich. Nach europäischem Weinrecht gilt Wein als entalkoholisiert, wenn er höchstens 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Aber auch Weine mit der Angabe „0,0 % vol.“ können noch bis zu 0,05 Volumenprozent Alkohol enthalten. Dieser Alkoholgehalt ist jedoch so
minimal, dass er Spuren von Alkohol entspricht. Auch Fruchtsäfte oder Erfrischungsgetränke können Spuren von Alkohol in dieser Größenordnung enthalten.

Verschiedene Angaben zum Alkoholgehalt auf Vorder- und Rückseite der Flaschen

Das Projekt Lebensmittelklarheit erfasste im Marktcheck 42 entalkoholisierte Weine. Bei jedem siebten Produkt (6 von 42) stand zugleich „0 % vol.“ und „< 0,5 % vol.“ auf der Flasche. Diese Kennzeichnung entspricht zwar den geltenden Regeln, allerdings befand sich die Angabe „0 % vol.“ bei vier dieser Weine groß auf der Vorderseite. Erst die
Rückseite klärte darüber auf, dass das Getränk bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten kann. Aus Sicht der Verbraucherzentrale kann das zu Missverständnissen führen: „Steht die Null prominent auf der Flaschenvorderseite, kann der Eindruck entstehen, der Wein sei vollständig alkoholfrei. Die relativierende Angabe ‚bis zu 0,5 Volumenprozent‘ auf der Rückseite mag zwar rechtskonform sein. Dass Verbraucher:innen diese Information erst auf der Rückseite erhalten, ist aus unserer Sicht nicht verbraucherfreundlich. Die Kennzeichnung darf keinem Versteckspiel
gleichen“, so Wetzel.

Bei fünf Produkten fehlte eine Prozentangabe zum Alkoholgehalt

Als besonders problematisch stuft die Verbraucherzentrale Weine ein, die auf dem Etikett keine konkrete Prozentangabe zum Alkoholgehalt liefern. Bei knapp jedem achten untersuchten Wein (5 von 42) fehlte eine solche Prozentangabe. Diese ist nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale jedoch verpflichtend.

Nur ein Drittel der untersuchten Weine (14 von 42) war aus Sicht der Verbraucherzentrale transparent und eindeutig mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozent als alleinige Prozentangabe gekennzeichnet. Acht Weine waren mit „0,0 % vol.“ gekennzeichnet. Das ist nach dem aktuellen Weinrecht zwar nicht vorgesehen, verspricht aber, dass nur Spuren von Alkohol enthalten sein können. Insgesamt bewertet die Verbraucherzentrale die Kennzeichnung des noch vorhandenen Alkoholgehalts als sehr uneinheitlich und zum Teil widersprüchlich oder unvollständig.

Die Verbraucherzentrale fordert klare Angaben auf der Flaschenvorderseite

Die Verbraucherzentrale fordert die Europäische Kommission und die deutsche Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die rechtsverbindliche Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ als auch der noch vorhandene Alkoholgehalt (< 0,05 % vol. oder < 0,5 % vol.) im selben Sichtfeld auf der Vorderseite der Flasche gekennzeichnet werden muss. Nur so können Verbraucher:innen zügig erfassen, was sie einkaufen.

Methodik

Das Projekt Lebensmittelklarheit untersuchte vom 2. bis 28. April 2026 alkoholfreie Weine, die in der bevölkerungsreichsten Stadt Deutschlands (Berlin) in den größten Filialen thematisch relevanter Handelsunternehmen (Aldi Nord, Edeka, Kaufland, Jacques’ Weindepot und Getränke Hoffmann) angeboten wurden. Erfasst wurden alle Produkte, die die rechtsverbindliche Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ trugen. In vier Handelsunternehmen fand das Projekt 42 Produkte. Aldi Nord hielt im Erfassungszeitraum keine alkoholfreien Weine vor.

Über das Projekt Lebensmittelklarheit

Das Projekt Lebensmittelklarheit ist ein Gemeinschaftsangebot des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit den Verbraucherzentralen und betreibt das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de. Es wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gefördert.

Nein. Entalkoholisierter Wein kann bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Das gilt auch dann, wenn auf der Flasche „alkoholfrei“ steht. Auch Angaben wie „0,0 % vol.“ bedeuten nicht, dass das Getränk vollständig frei von Alkohol ist. In diesem Fall kann der Wein noch bis zu 0,05 Volumenprozent Alkohol enthalten. Dieser Alkoholgehalt ist
jedoch so minimal, dass er Spuren von Alkohol entspricht. Auch Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke können Spuren von Alkohol in dieser Größenordnung enthalten.

Es gibt entalkoholisierte Weine, auf deren Vorderseite die Angabe „0 %“ steht, während die Rückseite erklärt, dass der Wein bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten kann. Diese Form der Kennzeichnung ist rechtskonform. Doch sie kann Verbraucher:innen verunsichern. Denn auf den ersten Blick kann der Eindruck entstehen, der Wein enthalte
überhaupt keinen Alkohol. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass die Größenordnung des noch vorhandenen Alkoholgehalts (< 0,05 % vol. oder < 0,5 % vol.) direkt auf der Flaschenvorderseite genannt wird.

Das ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Flaschen werben auf der Vorderseite immer wieder mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „Zero“ oder einer großen Null. Die konkrete Angabe zum Alkoholgehalt findet sich zum Teil erst auf der Rückseite. Im Marktcheck des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentrale fehlte bei knapp jedem achten Produkt (5 von 42) eine solche Prozentangabe sogar gänzlich auf dem Flaschenetikett. Diese ist nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale jedoch verpflichtend.

Eine 0,75l-Flasche entalkoholisierter Wein mit 0,5 % vol. Alkohol enthält etwa drei Gramm Alkohol. Für Erwachsene führt diese Menge erwartbar nicht zu körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gibt es jedoch keine Alkoholmenge, bei der gesundheitliche Schäden sicher ausgeschlossen
sind. Für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Schwangere ist daher eine klare Kennzeichnung, ob bis zu 0,5 oder spurenhafte 0,05 Volumenprozent Alkohol enthalten sind, besonders wichtig.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass Verbraucher:innen die wichtigsten Informationen bereits auf der Vorderseite der Flasche finden. Dazu gehören die Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ und die Größenordnung des noch vorhandenen Alkoholgehalts. Verbraucher:innen sollen direkt erkennen können, ob ein Produkt bis 0,05 oder bis 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Außerdem sollen Anbieter die Angaben einheitlich und gut sichtbar platzieren.

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