Datum: 17.02.2021

Strenge Regeln für Kinderlebensmittel überfällig

Bericht verdeutlicht Wirkungslosigkeit „freiwilliger Selbstverpflichtungen“

Puhimec - AdobeStock

Quelle: puhimec - adobestock.de

  • Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft im Bereich Kindermarketing sind weitestgehend wirkungslos.
  • Lebensmittel mit viel Zucker, Fett oder Salz werden weiterhin an Kinder vermarktet. 
  • vzbv: Nur Lebensmittel an Kinder vermarkten, die den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen.

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft tragen nicht dazu bei, Kinder wirksam vor dem Marketing für unausgewogene Lebensmittel zu schützen. Das ist das Fazit des vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beauftragten Berichts „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“ des Mediziners und Experten für Ernährungspolitik Dr. med. Peter von Philipsborn von der LMU München. Demnach klammern bisherige Selbstverpflichtungen wichtige Marketingformen aus oder bieten durch vage Formulierungen zahlreiche Schlupflöcher. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, Kindermarketing streng gesetzlich zu regulieren.

„Bislang hat die Bundesregierung auf die freiwillige Selbstbeschränkung der Wirtschaft gesetzt, um die Vermarktung unausgewogener Lebensmittel an Kinder zu begrenzen. Doch gerade unausgewogene, hoch verarbeitete Produkte bringen oft höhere Gewinnmargen als gesunde Lebensmittel. Es ist deshalb klar, dass Selbstverpflichtungen nicht funktionieren können. Die Bundesregierung muss die Gesundheit von Kindern endlich besser schützen und das an Kinder gerichtete Lebensmittelmarketing streng regulieren“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. 

Der Bericht fasst den wissenschaftlichen Sachstand zum Thema „Lebensmittel mit Kinderoptik“ zusammen. Bei den beworbenen Lebensmitteln handelt es sich demnach zum größten Teil um hochverarbeitete Lebensmittel mit einer hohen Energiedichte und einem hohen Gehalt an Zucker, Salz und gesättigten Fetten. Diese Lebensmittel sind wesentlich für den Anstieg an Fettleibigkeit, Diabetes mellitus Typ 2 und weiteren ernährungsbedingten Erkrankungen mitverantwortlich. Gleichzeitig sind Kinder hierzulande alleine im Internet jährlich zwischen 2.700 und 7.800 Online-Marketingmaßnahmen für solche Lebensmittel ausgesetzt.

Freiwilligkeit führt nicht zu einem besseren Lebensmittelangebot

Die bestehenden Selbstverpflichtungen der Lebensmittel- und Werbebranche sind zu wenig ambitioniert und bieten zahlreiche Schlupflöcher, die es erlauben, unausgewogene Lebensmittel an Kinder zu vermarkten. Zu den Schlupflöchern gehören Richtwerte für Zucker, Fett oder Salz, die weit hinter den von den Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten Nährwertkriterien bleiben oder der alleinige Fokus auf Werbung, nicht aber auf die Produktverpackung und das reale Angebot im Lebensmittelhandel.

Dennoch setzt das Bundesernährungsministerium bisher unvermindert auf freiwillige Maßnahmen, beispielsweise mit der Aufforderung an den Deutschen Werberat, seine Verhaltensregeln für Lebensmittel mit Fokus auf Kinder zu überarbeiten. Träger des Deutschen Werberats sind Verbände, die unter anderem die Süßwaren- und Süßgetränkeindustrie sowie die Lebensmittel-, Werbe- und Tabakwirtschaft vertreten.

Gesetzliche Regelung statt Freiwilligkeit

Der vzbv fordert von der Bundesregierung eine umfassende gesetzliche Regulierung. Lebensmittel sollten nur an Kinder vermarktet werden dürfen, wenn sie den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte jede Form von Werbung (z.B. TV, Online, Plakate, Influencer), die Produktgestaltung sowie das Sponsoring umfassen.

Bei einer 2020 veröffentlichten Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatten sich 83 Prozent der Verbraucher für gesetzliche Höchstmengen für Zucker, Fett und Salz in an Kinder vermarktete Lebensmittel ausgesprochen.

Faktenblatt zum Marketing von Kinderlebensmitteln

Klare Regeln für das Marketing von Kinderlebensmitteln | Faktenblatt des vzbv | Januar 2021

Klare Regeln für das Marketing von Kinderlebensmitteln | Faktenblatt des vzbv | Januar 2021

Klare Regeln für das Marketing von Kinderlebensmitteln | Faktenblatt des vzbv | Januar 2021

KLARE REGELN FüR DAS MARKETING VON KINDERLEBENSMITTELN | FAKTENBLATT DES VZBV | JANUAR 2021 | 851.34 KB

 

 

Infografik: Gesündere Regeln für Kinderlebensmittel

vzbv 2019

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Gesündere Regeln für Kinderlebensmittel | Infografik des vzbv | Januar 2020

Gesündere Regeln für Kinderlebensmittel | Infografik des vzbv | Januar 2020

Gesündere Regeln für Kinderlebensmittel | Infografik des vzbv | Januar 2020

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Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung | Bericht im Auftrag des vzbv | Februar 2021

Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung | Bericht im Auftrag des vzbv | Februar 2021

Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung | Bericht im Auftrag des vzbv | Februar 2021

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