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BaFin-Reform fortsetzen

Die Reform der BaFin muss fortgesetzt werden. Es braucht ein klares Bekenntnis zu mehr und besserem Verbraucherschutz.

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- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
nicht begonnen
  • Ein stabiler und fairer Finanzmarkt braucht eine starke Finanzaufsicht, die Verbraucher:innen vor Fehlverhalten der Anbieter schützt.
  • Bislang ist die BaFin nicht für alle Verbraucherschutzgesetze gleichermaßen zuständig.
  • Interessen von Verbraucher:innen spielen in der Finanzaufsicht nicht immer die notwendige Rolle.

„Wir wollen die Reform der deutschen Finanzaufsicht BaFin fortsetzen. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbereichen der BaFin sowie mit anderen deutschen und internationalen Behörden muss intensiviert werden. (…) Wir werden uns für eine stärkere Standardisierung für die Erstellung von Prospekten einsetzen. Wir werden die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten weiter stärken. Wir werden den Verbraucherbeirat der BaFin weiter stärken.“ 

  • Der vzbv fordert eine Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das betrifft zum einen die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzmandates. Zum anderen braucht die BaFin mehr und bessere gesetzliche Befugnisse zum Schutz von Verbraucher:innen. Im Ergebnis muss die BaFin erkennbar für Verbraucherschutz am Finanzmarkt eintreten.

Derzeit fehlen der BaFin belastbare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, um ihrer Aufgabe des kollektiven Verbraucherschutzes gerecht zur werden. Das zeigt auch ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv. Verbraucherinteressen kann die BaFin so nicht ausreichend gegenüber Anbietern durchsetzen. Deshalb muss das BMF einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, dass der BaFin mehr und klare Befugnisse einräumt. Sie muss zum Beispiel immer eingreifen können, wenn die Verbraucherzentralen vor Gericht ein Urteil erstritten haben, um diese Gerichtsurteile gegenüber Anbietern durchzusetzen. Die BaFin muss die Möglichkeit erhalten, Anbieter zur Rückzahlung von unrechtmäßigen Gebühren zu verpflichten. 

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