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Datum: 20.11.2023

Vernetzte Mobilität: Datenhoheit gehört Verbraucher:innen

vzbv und ADAC fordern verbraucherfreundliche Regelung für Zugriff auf Fahrzeugdaten

  • Europäische Kommission darf notwendige Regelung für den Zugriff auf Daten aus dem Auto nicht weiter verschleppen.
  • Fahrzeugnutzende müssen über die Verwendung ihrer Daten entscheiden und diese einfach verwalten können.
  • vzbv und ADAC fordern die Bundesregierung auf, aktiv für eine verbraucherfreundliche Regelung einzutreten.
Frau navigiert auf Touchscreen ihres Autos

Quelle: foxyburrow - AdobeStock

Sie fahren uns freihändig durch den Stau, parken selbstständig ein und sollen schon bald komplett autonom fahren: Moderne Autos sammeln immer mehr Daten. Wer aber auf diese Daten zugreifen darf, ist nicht geregelt. Faktisch haben derzeit allein die Hersteller die Hoheit über die Daten der Verbraucher:innen, denn über ihre Server läuft der Datenfluss. Verbraucher:innen wissen in der Regel nicht einmal, welche Daten gesammelt und verwertet werden. Die Europäische Kommission könnte Regelungen zur Nutzung von Fahrzeugdaten auf den Weg bringen, verzögert den Prozess aber seit Jahren. Ein für diesen Herbst angekündigter Regelungsentwurf lässt weiter auf sich warten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) fordern die Bundesregierung auf, sich aktiv für eine verbraucherfreundliche Regelung stark zu machen.

„Die Mobilität der Zukunft ist auf Daten angewiesen. Doch die Akzeptanz und Bereitschaft, die eigenen Daten weiterzugeben, sinkt seit Jahren. Verbraucher:innen wollen wissen und mit entscheiden, was mit ihren Daten geschieht. Stattdessen bekommen sie eine Black Box. Es braucht ein deutliches Signal und Klarheit, auf welcher Seite die Bundesregierung steht“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Bundesregierung muss sich endlich für transparente und verbraucherfreundliche Lösungen stark machen und den Autoherstellern einen Riegel vorschieben. Sonst droht ein Innovationsstau.“

Karsten Schulze, ADAC Technikpräsident: „Es ist unerlässlich, dass die Datennutzung im Automobilsektor auf klaren rechtlichen Grundlagen basiert, die im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher den Datenschutz, Datentransparenz und -sicherheit sowie die Wettbewerbsvielfalt gewährleistet.“ Erst kürzlich gab es ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs darüber, wie unabhängige Reparaturdienste Zugang zu Fahrzeugdaten erhalten. Demnach sind die von den Fahrzeugherstellern eingeführten Sicherheitszugänge nicht nur unfair und unverhältnismäßig, sondern auch unvereinbar mit der EU-Gesetzgebung. Das Urteil unterstreiche die Notwendigkeit eines fairen Wettbewerbs. „Entscheidend ist, dass Fahrzeugnutzende selber entscheiden können, wer Zugriff auf die Daten erhält und welchen Dienstleister sie unabhängig vom Hersteller nutzen wollen,“ so Schulze.

„Natürlich können Verbraucher:innen all diese Daten nicht selber verwalten. Ein unabhängiger Datentreuhänder, der die Daten direkt aus dem Fahrzeug erhält, könnte eine gute Lösung sein. Eine solche neutrale Instanz würde auch das Vertrauen der Verbraucher:innen stärken“, sagt Pop.

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