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Datum: 08.02.2024

Tierwohlabgabe muss an Bedingungen geknüpft werden

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Tierwohlabgabe

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat ein Eckpunktepapier für eine Tierwohlabgabe vorgelegt. Die Abgabe soll den Umbau der Tierhaltung finanzieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft des Themas annimmt und konkrete Vorschläge macht. Eine solche Tierwohlabgabe muss aber an Bedingungen geknüpft werden. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Quelle: dpa/picture-alliance/vzbv

Verbraucher:innen wünschen sich höhere Standards bei der Tierhaltung. Das zeigt auch die Empfehlung des Bürgerrats Ernährung, der sich für eine Tierwohlabgabe ausspricht, um den Umbau der Tierhaltung zu finanzieren.

Der vzbv begrüßt, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft des Themas annimmt und konkrete Vorschläge auf den Tisch legt. Denn ohne finanzielle Unterstützung wird sich die Tierhaltung in Deutschland kaum verändern. Eine Tierwohlabgabe ist daher ein Schritt hin zu einer verantwortlichen und zukunftsfähigen Tierhaltung.

Eine solche Abgabe muss jedoch an Bedingungen geknüpft sein: Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass der Aufpreis, den sie zahlen, auch an der richtigen Stelle ankommt. Die Zahlungen sollten daher nur an die Landwirt:innen gehen, die nachweislich für mehr Tierwohl in ihren Ställen sorgen. Zusätzlich muss die Bundesregierung die gesetzlichen Standards für die Tierhaltung für alle Landwirt:innen stufenweise anheben. Die Tierwohlabgabe darf nicht zu einer dauerhaften finanziellen Belastung für Verbraucher:innen werden. Die Abgabe ist sinnvoll, um den Umbau der Tierhaltung zu unterstützen, allerdings zeitlich beschränkt. Langfristig müssen sich am Markt kostendeckende Preise bilden.

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Jutta Jaksche

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