Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Tierhaltungskennzeichengesetztes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht. Darin begrüßt er grundsätzlich das Vorhaben eine verbindliche Haltungskennzeichnung zu schaffen, fordert aber auch deutliche Nachbesserungen.

Quelle: john krempl - photocase.de
Der Entwurf sieht vor, dass folgende Haltungsformen gekennzeichnet werden sollen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ und „Bio“.
Aktuell besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen davon ausgehen, dass beim gesetzlichen Mindeststandard „Stall“ ebenso wie in den unteren Stufen des Labels wie zum Beispiel „Stall +Platz“ ein ausreichendes Mindestmaß an Tierschutz und Tierwohl sichergestellt ist. Das ist jedoch nicht der Fall. So ist in der Stufe „Stall + Platz“ lediglich ein Platzangebot für die Schweine vom 0,6 Quadratmetern vorgesehen, wenn sie zwischen 30 und 50 Kilogramm wiegen. Das könnte an den Erwartungen von Verbraucher:innen vorbeigehen, die den Hinweis „Stall + Platz“ lesen.
Der vzbv fordert:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollte zügig einen Zeitplan vorlegen, wann die nächsten wichtigen Schritte zum Umbau der Tierhaltung umgesetzt werden, und zwar
- für die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Produkte und in der Gastronomie,
- für die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht auf weitere Tierarten und
- für die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht auf alle Lebensphasen der Tiere.
Darüber hinaus sollten die Kriterien des Tierhaltungskennzeichens (zunächst für Mastschweine) um weitere Kriterien erweitert werden, die ein höheres Maß an Tierschutz und Tierwohl befördern.
Außerdem soll für alle fünf Stufen und für alle Tierarten die Einhaltung der Standards durch die Kontrollbehörden gewährleistet werden.