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Köchin mit Pfanne in Restaurantküche

Quelle: Kzenon - fotolia.com

24.09.2026

Lebensmittelkontrollen: Verbraucher:innen wollen Transparenz

Verbraucherzentrale: Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Lebensmittelsicherheit gehen

Köchin mit Pfanne in Restaurantküche

Quelle: Kzenon - fotolia.com

Wenn Restaurants oder Lebensmittelbetriebe wiederholt gegen Hygienevorschriften verstoßen, müssen die zuständigen Behörden die Namen der Betriebe bislang veröffentlichen. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus soll diese Transparenzregelung nun gestrichen werden. Dabei würden es gut drei Viertel der Verbraucher:innen begrüßen, wenn Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen online oder direkt an den Eingangstüren der Betriebe veröffentlicht würden.

Sabrina Göddertz

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Sabrina Göddertz
Lebensmittelexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband

Bürokratieabbau darf nicht zulasten von Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gehen. Dass Verstöße gegen das Lebensmittelrecht veröffentlicht werden können, ist ein wirksamer Anreiz für Unternehmen, sich an geltende Hygienevorschriften zu halten. Diese Transparenzpflicht darf nicht entfallen. Verbraucherinnen und Verbraucher würden von gravierenden Hygienemängeln wie Schimmel, Schmutz und Schädlingsbefall sonst nicht mehr erfahren. Es braucht mehr Transparenz statt weniger – die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen müssen veröffentlicht werden.

Bei einer aktuellen, repräsentativen forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands gaben gut drei Viertel der Befragten (77 Prozent) an, dass sie es begrüßen würden, wenn die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen online oder direkt an den Eingangstüren der Betriebe veröffentlicht würden – zum Beispiel in Form eines leicht verständlichen Smileys.  

Methode 

Bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung (15. bis 17. September 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.035 Personen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte. 

Hintergrund 

Der Bundesrat befasst sich am 25. September mit dem Entwurf für ein Bürokratierückbaugesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Die vorgeschlagenen Änderungen würden den Verbraucherschutz schwächen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Meldepflicht für Prüflabore nach § 44 Abs. 4a und 5a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) abzuschaffen. Darüber hinaus empfiehlt der federführende Ausschuss des Bundesrates nun, auch die Veröffentlichungspflicht bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften nach § 40 Abs. 1a LFGB ersatzlos zu streichen. Ohne diese Veröffentlichungspflicht würden gravierende Hygienemängel oder andere schwerwiegende Verstöße in Lebensmittelbetrieben nicht mehr von den Behörden öffentlich gemacht. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb, die Veröffentlichungspflicht nach § 40 Abs. 1a LFGB nicht zu streichen, sondern grundlegend zu überarbeiten. Die Politik muss eine rechtssichere Grundlage schaffen, damit Verstöße gegen das Lebensmittelrecht weiterhin veröffentlicht werden können.  

Tabellenband Lebensmittelkontrollen

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forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands | September 2026

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Mehr als die Hälfte der Befragten hat in den vergangenen sechs Monaten Nahrungsergänzungsmittel gekauft (54 Prozent)

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Verbraucher:innen wünschen eine engagierte Bundesreierung

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