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20.05.2026

Inkasso: Faire Regulierung ist überfällig

Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht Inkasso-Gutachten

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In den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden zu Inkassothemen. Von Januar bis März dieses Jahres wurden mehr als 3.000 Beschwerden über Probleme im Inkasso erfasst. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg von über 30 Prozent. In mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) bestand laut der Verbraucher:innen gar keine Hauptforderung, zum Beispiel kannten sie den angeblichen Vertragspartner nicht oder die Ware wurde bereits retourniert. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Inkassos verbraucherfreundlicher gestaltet werden.

„Probleme mit Inkassoverfahren sind ein Dauerbrenner in den Verbraucherzentralen. Häufig sind die Forderungen nicht gerechtfertigt oder es fehlen relevante Informationen in den Inkassoschreiben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer, sich dagegen zu wehren. Eine faire Regulierung ist lange überfällig“, sagt Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Keine Inkassokosten, wenn Informationspflichten verletzt werden: Wenn Inkassounternehmen zentrale Informationspflichten verletzen, machen sie es Verbraucher:innen unmöglich, die Forderung zu prüfen. In solchen Fällen fehlt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands die Grundlage, Inkassokosten zu erheben.
  • Umgehungsverbot muss auch bei Vertretung durch Verbraucherzentrale gelten: Wer anwaltlich vertreten wird, darf von Inkassounternehmen nicht mehr direkt kontaktiert werden, die Kommunikation muss zwingend über die Anwaltskanzlei laufen. Das sollte in dieser Eindeutigkeit auch gelten, wenn Verbraucher:innen sich von einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung vertreten lassen. Der Gesetzentwurf sieht hier bislang nur vor, dass Inkassounternehmen in diesen Fällen sich nicht mehr an die Schuldner:innen wenden sollten. Bei Verstößen gegen das Umgehungsverbot sollte es zudem direkt verbraucherschützende Rechtsfolgen geben.
  • Musterformular für Inkassoschreiben einführen: Viele Inkassoschreiben sind für Verbraucher:innen unverständlich formuliert und es ist nahezu unmöglich, diese eigenständig zu überprüfen. Daher sollte es ein gesetzlich festgelegtes Musterformular geben, das einen klaren Mindeststandard festlegt. Das würde eine einfache Überprüfung der Forderungen ermöglichen, Streit über Formulierungen vermeiden und rechtliche Klarheit für alle schaffen – auch für redliche Inkassounternehmen.

Gutachten belegt Handlungsbedarf

Ein Gutachten, das im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands erstellt wurde, nimmt die grundlegende Ausgestaltung der Inkassoregulierung in den Blick. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Inkassokosten geltend gemacht werden können. Der Gutachter prüft, ob es gerechtfertigt ist, dass bei automatisierten Inkassoprozessen im Massengeschäft Kosten abgerechnet werden, die auf individualisierten Rechtsdienstleistungen beruhen. Er regt an, die Regulierung danach auszurichten, welche Leistung tatsächlich erbracht wird.

Auch zeigt das Gutachten auf, dass bereits innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens Verbesserungen möglich sind, etwa durch ein Verbot der Kopplung von Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldanerkenntnissen und eine bessere Ausstattung der Inkassoaufsicht.

Aktuelles Gesetzgebungsverfahren bietet Chance für Verbesserungen im Inkassobereich

Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, gegen fortbestehenden Missbrauch im Inkassobereich vorzugehen. Mit dem „Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“, das aktuell zur Beratung im Rechtsausschuss liegt, bietet sich dafür eine Gelegenheit.

Methode zur Erhebung der Beschwerdezahlen:

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Weitere Informationen: 

„Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“

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