Datum: 30.03.2022

Frühwarnstufe Gas: Verbraucher:innen sind geschützte Kunden

Statement von vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann zur Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas

Jutta Gurkmann

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Bundesminister Robert Habeck hat heute die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen und dabei betont, dass die Versorgung mit Gas aktuell gesichert sei. Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Im Falle von Versorgungsengpässen unterliegen die privaten Haushalte als sogenannte „geschützte Kunden“ einem besonderen Schutz, im Unterschied zu vielen Unternehmen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird im Zweifel das Gas zuletzt abgestellt. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sich der Preisanstieg bei Erdgas und in Folge auch Heizöl, Benzin, Diesel und Strom, aber auch weiteren Konsumgütern, weiter deutlich verschärfen wird. Für diesen Fall muss die Bundesregierung aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ein drittes Entlastungspaket auflegen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Zusatzkosten schultern können.

Zudem muss die Bundesregierung noch mehr Tempo machen beim Ausbau der Erneuerbaren und der Förderung von Energieeffizienz. Wenn sie die Bedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einbau von Solaranlagen, den Bedingungen zu Mieterstrom oder Ladetarifen für E-Autos verbessert, würde das der Energiewende noch mehr Schub geben.

Informationen und Hinweise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Einsparpotenziale erkennen können, geben die Verbraucherzentralen der Länder und die Energieberatung der Verbraucherzentralen.

Hintergrund

  • Infos zum Energiesparen finden sich auf den Seiten der Verbraucherzentralen: verbraucherzentrale.de.
  • In Artikel 11 der EU Gasversorgungssicherheits-Verordnung vom 25.10.2017 ist die „Ausrufung einer Krise“ geregelt. Die Frühwarnstufe wird als erste Stufe ausgerufen. Danach „liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- oder. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.“ Als weitere Stufen können dann die Alarmstufe und die Notfallstufe ausgerufen werden.

Alles zum Thema: Gasmarkt und Gasnetze

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