Datum: 27.10.2021

Erneuerbare-Energien-Richtlinie verbraucherfreundlich gestalten

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU-Kommission

Metallsäule mit dem Aufdruck H2, Windräder und Solarkollektoren im Hintergrund

Quelle: Adobe Stock -malp

Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag zur Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie das bislang gültige Ziel eines Anteils von mindestens 32 Prozent erneuerbarer Energien am Energiemix bis 2030 auf mindestens 40 Prozent erhöhen. Dazu sind Änderungen mit Auswirkungen auch auf die privaten Haushalte geplant. So soll der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor bis 2030 auf 49 Prozent ansteigen. Zudem sind verschiedene neue Transparenzvorschriften geplant.

Der vzbv begrüßt unter anderem

  • das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix in der Europäischen Union bis 2030 auf mindestens 40 Prozent anzuheben,
  • die verbindliche Festlegung der jährlichen Steigerung des Anteils erneuerbarer Wärme und Kälte am Gesamtenergieverbrauch und
  • Förderprogramme für private smarte Ladestationen sowie den Zugang zu Batterie- und Fahrzeugdaten.

Der vzbv fordert unter anderem, dass

  • auf EU- und nationaler Ebene verbindliche Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor für 2030 und 2040 festgelegt werden,
  • smarte Ladestationen, insbesondere Wallboxen mit geringer Leistungsaufnahme, nicht verpflichtend werden, um Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zu ermöglichen,
  • die Höhe der Wärmeverluste für Fernwärme- und Fernkältenetze im Internet veröffentlicht werden muss.
2021_10_18_Stellungnahme_vzbv_Erneuerbare-Energien-Richtlinie verbraucherfreundlich gestalten

Erneuerbare-Energien-Richtlinie verbraucherfreundlich gestalten

vzbv-Stellungnahme | Oktober 2021

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