Datum: 09.04.2019

Arzneimittelsicherheit: Gesetzentwurf nachbessern

vzbv veröffentlicht Stellungnahme

Quelle: Hoda Bogdan-Fotolia.com

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Verschiedene Arzneimittelskandale haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der vergangenen Zeit stark verunsichert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt daher den Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung der Bundesregierung, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss beraten wird. Gleichwohl seien Nachbesserungen nötig, um tatsächlich mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des vzbv zwar wichtige Schritte – wie etwa die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und die Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden. Doch bestehende Defizite wie die unzureichende und personell sehr unterschiedlich ausgestattete Überwachungsinstanz in den Ländern bleiben bestehen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des vzbv.

Die im Gesetzentwurf geplante Einführung des elektronischen Rezepts begrüßt der vzbv ausdrücklich. Für Verbraucher müsse aber Wahlfreiheit bestehen bleiben. Wer das digitale Angebot nicht nutzt, dürfe keine Nachteile haben.

Die Stellungnahme des vzbv finden sie im Downloadbereich.

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Verbesserungen der Arzneimittelversorgung greifen zu kurz | Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 08. April 2019

Verbesserungen der Arzneimittelversorgung greifen zu kurz | Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 08. April 2019

Verbesserungen der Arzneimittelversorgung greifen zu kurz | Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 08. April 2019

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